Die grün-rote Rathauskoalition appelliert an den Freistaat, seine Grundstücke in Hartmannshofen vergünstigt an die Stadt abzutreten und nicht gegen ein Höchstgebot zu verkaufen.
Viele Häuser, die im Besitz des Freistaats sind, stehen leer, daher will die Stadt München, die Saatsregierung jetzt dazu bringen, von einem Verkauf an Investoren abzuringen.
Grünen-Stadtrat Bernd Schreyer: „Wir würden es sehr begrüßen, wenn der Freistaat die Flächen zu sozial verträglichen Konditionen an die Stadt verkaufen oder auf Erbbaurecht vergeben würde“.
weiterlesen (leider nur mit SZ-Abo)von Sebastian Krass
So skandalös ich die Spekulationsabsichten des Freistaates finde, so sehr befürchte ich, dass die Stadt, sobald sie das Grundstück günstig erworben hat, eine Ausschreibung formulieren wird, bei dem nur ein Bewerber – Projektentwickler Büschl – übrig bleibt, für den anschließend ein Bebauungsplanverfahren in die Wege geleitet wird…
Übrigens: auch das Gebiet um die Paketposthalle hatte einen gar nicht alten Bebauungsplan, was in der Landeshauptstadt und für die Stadtplanung – die so gerne behauptet, sie hätte alles im Griff – ja eher eine Seltenheit ist. Für Herrn Büschl und seine stadtbildvernichtende Hochhausplanung ändert man diesen gerade bereitwillig. Dabei schreibt das Referat für Stadtplanung und Bauordnung selbst: „Grundsätzlich gilt die sogenannte Baufreiheit, das heißt das Recht, die Grundstücke frei zu nutzen, die sich aus der Eigentumsgarantie des Artikels 14 Grundgesetz ergibt. Diesem Recht sind jedoch gewisse Grenzen gesetzt, die sich durch die Baugesetze ergeben. Die Bauleitpläne stellen eine Form der Beschränkung dieser Baufreiheit dar.“ (zitiert aus: https://stadt.muenchen.de/infos/bauleitplanung-muenchen.html)