Nach Sichtung der veröffentlichten Unterlagen ist festzustellen, dass die grundsätzlichen Kritikpunkte und Defizite am Masterplan-Konzept – die von verschiedensten Seiten im bisherigen Planungs- und Beteiligungsprozess mehrfach eingebracht wurden – auch im vorliegenden Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2147 nicht behoben bzw. ausgeräumt wurden.
Die angestrebten Ziele können wir meist unterstreichen, die entsprechenden Konzeptbausteine und Maßnahmen sowie …
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