Rathausumschau vom 7. Juni 2023: Pachtvertrag einvernehmlich aufgehoben: Doch kein Kiesabbau in Forst Kasten

Der zwischen der Heiliggeistspital-Stiftung München und dem Kiesabbauunternehmen abgeschlossene Pachtvertrag zum Zweck der Kiesgewinnung im Stiftungswald Forst Kasten ist einvernehmlich von beiden Parteien zum 25. Mai aufgehoben worden.

Es wird daher kein Kies durch die Firma im Forst gefördert werden.
Oberbürgermeister Dieter Reiter: „Nun ist doch gelungen, was zwischendurch unmöglich schien: In Forst Kasten wird kein Kies abgebaut. In gegenseitigem Einvernehmen konnte jetzt der Pachtvertrag zwischen Stiftung und Kiesbauunternehmen aufgehoben werden. Und gleichzeitig können wir den Stiftungszweck für das Heiliggeistspital auch ohne Kiesabbau sichern. Das ist eine sehr gute Nachricht für den Erhalt des Forsts, nicht nur zur Naherholung, sondern auch für den Umweltschutz.“

Am 11. Juni 2021 wurde zwischen der Heiliggeistspital-Stiftung München und dem Kiesabbauunternehmen ein Pachtvertrag über eine Fläche von zirka 9,5 Hektar im Forst Kasten zum Zweck der Kiesgewinnung abgeschlossen.
Dem Vertragsschluss war ein langjähriges Ausschreibungsverfahren vorausgegangen, aus dem dieses Unternehmen als Sieger hervorgegangen war. Aufgrund der auch ökologisch bedingten, geänderten Prioritätensetzung hatte der Stadtrat Ende 2019 auf Anregung des Oberbürgermeisters das Sozialreferat beauftragt zu prüfen, ob die Heiliggeistspital Stiftung München vom laufenden Vergabeverfahren zur Verpachtung von 9,5 Hektar im Forst Kasten zum Zweck des Kiesabbaus Abstand nehmen kann. Aufgrund der zwingenden stiftungs- und kommunalrechtlichen Rahmenbedingungen war eine Abstandnahme von der Zuschlagserteilung zu dem Zeitpunkt allerdings nicht möglich.

Mit Beschluss des Sozialausschusses des Stadtrats vom 20. Mai 2021 wurde die Zuschlagserteilung an die Firma entschieden, woraufhin der Vertrag unterzeichnet worden war.
Das Pachtverhältnis wurde nun einvernehmlich mittels Aufhebungsvertrag zum 25. Mai beendet. Gründe für die Beendigung sind geänderte Rahmenbedingungen, die dazu geführt haben, dass die öffentlich-rechtliche Genehmigungsfähigkeit des Kiesabbauprojekts in Frage steht. Eine Fortführung des Vertrages ist nun für beide Parteien nicht mehr sinnvoll.

Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert