Rathausnachrichten vom 6. Oktober 2021: Bogenhausen: Neues Hochhausensemble in Holz-Holzhybridbauweise

An der Richard-Strauss-Straße 76 in Bogenhausen soll ein nachhaltiger Büro-Komplex in Holz-Hybrid-Bauweise entstehen. Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung des Stadtrats hat heute die Pläne für die drei bis zu 96 Meter hohen Bauten, die von David Chipperfield Architekten und Atelier Loidl (beide aus Berlin) entworfen wurden, gebilligt.

Am ehemaligen Verwaltungsstandort der Firma Siemens sind zwei Turmhäuser mit 16 beziehungsweise 25 Geschossen sowie ein „Scheibenhochhaus“ mit 13 Geschossen geplant. Das Ensemble dient als neuer Firmensitz der Bayerischen Versorgungskammer (BVK), die dort ihre bisherigen Standorte im Arabellapark (Denninger und Arabellastraße) zusammenfasst und zusätzlichen Platz für weitere Mitarbeiterinnen benötigt – in den kommenden Jahren ist ein deutlicher Zuwachs der Belegschaft geplant. Ein wesentliches Entwurfselement ist das geplante „Gebäudetor“, das einen Blick und Durchgang ins Grün des dahinterliegenden Denninger Angers ermöglicht. Durch eine geschickte Anordnung der Bauten bleibt zudem Platz für zwei neue begrünte Platzflächen.

Die Gebäude, die flexible und ökonomische Grundrisse erhalten sollen und in unmittelbarer Nähe des U-Bahnhofs Richard-Strauss-Straße liegen, sind ganz bewusst so konzipiert, dass sie das benachbarte Hypo-Hochhaus (114 Meter) nicht überragen. Die im Erdgeschoss sowie in der obersten Etage des höchsten Turms vorgesehene Gastronomie soll allen Münchnerinnen offenstehen. Für die Büro-Mitarbeiter*innen gibt es diverse Angebote wie Kantinen- und Sportbereiche sowie eine Kindertagesstätte. Auf dem „Scheibenhochhaus“ ist ein Dachgarten für die BVK-Beschäftigten geplant.
Die erforderlichen Stellplätze werden vollständig in einer Tiefgarage untergebracht. Um den Verkehrszuwachs zu reduzieren, wurde ein Mobilitätskonzept erarbeitet. Damit können die Anzahl der erforderlichen Stellplätze sowie der Auto-Verkehr insgesamt reduziert werden.
Der Stadtratsbeschluss bildet eine wichtige Etappe im laufenden Bebauungsplanverfahren. Als nächster Verfahrensschritt ist die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgesehen. Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf abgegeben werden.

Foto: © David Chipperfield Architects / LHM

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