Süddeutsche vom 13. Mai 2021: Kahlschlag mitten im Erholungsgebiet

Grüne Lunge Münchens: Der Forst Kasten ist Erholungs- und Klimaschutzgebiet gleichermaßen. Hier sollen bald wieder Tausende Bäume fallen.
…….Es wird ein Kahlschlag mitten im Erholungsgebiet. Schätzungsweise bis zu neuntausend Bäume sollen schon bald im Forst Kasten am Münchner Stadtrand gerodet werden, damit eine Neurieder Firma tonnenweise Kies aus dem Waldboden baggern kann.
…Unterdessen hat die Neurieder Firma “Gebrüder Huber Bodenrecycling GmbH” in einem Ausschreibungsverfahren das beste Angebot abgegeben und wartet seit 2019 auf den Zuschlag für den Kiesabbau. Doch bislang konnte sich der Münchner Stadtrat nicht endgültig festlegen. Dieser ist als Stiftungsorgan zuständig und müsste eigentlich im Sinne der Stiftung handeln.
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von Thomas Anlauf (SZ)

2 Kommentare

  1. Hier meine E-Mail an die Münchner Stadträte zum Thema Forst Kasten:

    Sehr verehrte Stadträtinnen,
    Sehr verehrte Stadträte,

    mit großer Bestürzung habe ich den Artikel in der SZ vom 12./13.05.21 über die geplante Rodung von ca. 9,5 ha Bannwald im Forst Kasten gelesen. Die Rodungen in diesem Wald, die auf Geheiß der Heiliggeist-Stiftung seit Jahren für den Kiesabbau betrieben werden, sind bekannt, auch die zahlreichen Proteste von Umweltverbänden und Umweltschützern gegen diesen Umgang mit der Natur in Zeiten des Klimawandels.

    Es mag sein, dass der Wald in den Nachkriegsjahren die Münchner Bevölkerung mit Brennholz versorgte. Inzwischen sind aber ca. 75 Jahre vergangen und die Zeiten haben sich geändert. Jeder Eingriff in Wälder wie den Forst Kasten trägt unmittelbar zu einer Verschlechterung der klimatischen Verhältnisse vor Ort, vor allem in Großstädten wie München, bei. Ein Bannwald wie dieser dient Städten wie München mit seiner unverhältnismäßig dichten Bebauung und Versiegelung als elementarer Klimahelfer (Stichwort: Frischluftschneise). Anstatt der Bauwut endlich Einhalt zu gebieten und das Wachstum abzubremsen, wird gebaut, gebaut, gebaut. Für wen, fragt man sich angesichts der jährlich aus München abwandernden Bevölkerung?

    Auch dürfte Ihnen bekannt sein, dass es dem deutschen Wald insgesamt schlecht geht und viele tausend Bäume ohnehin gefällt werden müssen, weil sie dem Hitzestreß nicht standhalten oder von Schädlingen befallen sind. Um so wichtiger ist es doch, jeden noch halbwegs intakten Waldbestand und jeden alten Baum zum Wohle der Allgemeinheit zu erhalten!

    Sie als unsere Stadträte haben bereits 2019 den Klimanotstand ausgerufen. Ich denke, ich brauche dazu nichts weiter erläutern. Und jetzt soll eben dieser Stadtrat am 20.05. aus rein rechtlichen Gründen quasi gezwungen werden, der beantragten Rodung von fast 10 ha Bannwald zuzustimmen!

    Jedem Rechtsanwalt ist es untersagt, widerstreitende Interessen zu vertreten (Stichwort: Parteiverrat). Ein Stadtrat sollte unabhängig von (wirtschaftlichen) Interessen Dritter (Unternehmen, Stiftungen etc.) Entscheidungen zum Wohle der gesamten Münchner Bevölkerung treffen. Diese Unabhängigkeit ist vorliegend nicht gegeben und daher eine grundsätzliche Frage, mit der sich das Bundesverfassungsgericht

    befassen sollte. Denn wenn hier Stadträte offenbar gegen ihren Willen und ihre Überzeugung handeln sollen und müssen, um sich nicht schadenersatzpflichtig zu machen, liegt ein elementarer Systemfehler vor, den es schnellstens zu beheben gilt.

    Dass eine kirchliche Organisation wie die Heiliggeist-Stiftung offenbar nur profitorientiert handelt, auf ihrer Homepage aber propagiert “Verantwortung für ökologisches Handeln übernehmen” zu wollen, ist zynisch. Sie handelt damit gegen die eindringlichen Appelle von Umweltverbänden, Bürgerinitiativen sowie die am 24.03.21 durch das Bundesverfassungsgericht verkündete, bahnbrechende Entscheidung zum Klimaschutz, ist ein Skandal.

    Aus der Entscheidung des Bundesverfassunsgerichts vom 24. März 2021 sei der erste Leitsatz der Entscheidung wie folgt zitiert:

    “1. Der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit nach
    Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG schließt den Schutz vor Beeinträchtigungen
    grundrechtlicher Schutzgüter durch Umweltbelastungen ein, gleich
    von wem und durch welche Umstände sie drohen. Die aus Art. 2 Abs.
    2 Satz 1 GG folgende Schutzpflicht des Staates umfasst auch die Verpflichtung, Leben und Gesundheit vor den Gefahren des Klimawandels zu schützen. Sie kann eine objektivrechtliche Schutzverpflichtung
    auch in Bezug auf künftige Generationen begründen.”

    Ich fordere Sie hiermit eindringlich auf, sich Ihrer großen Verantwortung als Stadträte zu stellen und GEGEN die weitere Rodung im Forst Kasten zu stimmen, auch wenn es finanzielle Einbußen und mögliche Entschädigungsforderungen des mit dem Kiesabbau beauftragten Unternehmens zur Folge haben könnte. Es besteht nicht nur eine Verantwortung der Stiftung, sondern vielmehr der Allgemeinheit und deren Interesse gegenüber. Die Gemeinnützigkeit der Stiftung wird andernfalls konterkariert durch das profitorientierte Handeln, das der Allgemeinheit Schaden zufügt. Wir haben nur eine Natur und dürfen mit unsere Ressourcen nicht weiter so sorglos wie bislang umgehen. Bedenken Sie bitte auch Ihre Verantwortung den kommenden Generationen gegenüber.

    Mein Vorschlag: Aus den von mir dargelegten Gründen

    – Versagung des Zuschlags zur Rodung im Forst Kasten unter Berufung auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24.03.21

    – Anrufung des Bundesverfassungsgerichts zur Frage der Unabhängigkeit des Stadtrats bei gleichzeitiger Tätigkeit als Aufsichtsorgans einer Stiftung

    – Aussetzung der Entscheidung über die Rodung bis zum Vorliegen dieser Entscheidung.

    Ich danke Ihnen!

    Mit freundlichen Grüßen

    Verena Heyse

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