Rathausumschau vom 15. Februar 2023: Anfrage: Lobbyismus in den Bezirksausschüssen?

Im Jahr 2022 hat sich eine neue LobbyVereinigung mit dem PRNamen Allianz für München gebildet. Deren Vertreter:innen sind vor allem in der Münchner Immobilienwirtschaft tätig und setzen sich für mehr Wohnungsund Gewerbebau ein.
Laut ihrer Website wird sie durch die Hendricks & Schwartz GmbH vertreten.

Hendricks & Schwartz ist sowohl im Lobbyregister des deutschen Bundestages als auch im Lobbyregister des Bayerischen Landtags und der Bayerischen Staatsregierung aufgeführt. Die Stadt München verfügt noch über kein Lobbyregister (Antrag ÖDP/MünchenListe 11.03.2021).


Im bayerischen Lobbyregister steht:

Kerngeschft von Hendricks & Schwartz ist die Begleitung von privaten, kommunalen und staatlichen Vorhabentrgern bei allen Themen rund um die Schaffung von Baurecht und die Erzeugung von Akzeptanz für Immobilien und Infrastrukturvorhaben bei behrdlichen und politischen Entscheidungstrgern.


Bei einem Auftritt in einem Bezirksausschuss (BA) sprachen Vertreter:innen dieser sog. ‚Allianz‘ davon, dass sie schon beim Oberbürgermeister gewesen seien, dieser die Initiative gut fände und auf die Ergebnisse gespannt sei.


Wir fragen daher den Oberbürgermeister:

  1. Ist es richtig, dass der Oberbürgermeister sich positiv über die Lobby
    Gruppierung ‚Allianz für München geäußert hat?
  2. Ist dem Oberbürgermeister bekannt, dass diese Gruppierung bereits in mehreren
    Bezirksausschüssen aufgetreten ist?
  3. Laut BASatzung haben Einwohnerinnen und Einwohner des Stadtbezirks sowie
    Vertreterinnen und Vertreter von Bürgerinitiativen und sonstigen bezirklichen
    Interessengruppen das Recht, sich mit Eingaben und Beschwerden an den
    Bezirksausschuss zu wenden.
    3.1
    Die genannte LobbyVereinigung sieht sich als Interessensvertretung ihrer
    Klientel für ganz München, d.h. es handelt sich nicht um eine bezirkliche
    Interessengruppe. Hat eine stadtübergreifende Interessenvertretung das
    Recht, in einer Sitzung des Bezirksausschusses zu sprechen?

    3.2 Welche Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Initiativen und Interessensvertreter
    können in einer Sitzung ihres jeweiligen Bezirksausschusses sprechen und
    haben somit ein Rederecht?

    3.3 Ist der Bezirksausschuss berechtigt, hier ein Rederecht einzuräumen, und
    falls ja, wie ist dies durch die geltende BezirksausschussSatzung1
    abgedeckt?

Initiative:
Dirk Höpner, Planungspolitischer Sprecher

Tobias Ruff, Fraktionsvorsitzender

Sonja Haider, Stadträtin

Nicola Holtmann, Stadträtin

Die Mitglieder (BI’s) des Bürgerdialogs schließen sich diesen Fragen an, da in den sozialen Medien, diese ‚Allianz‘ gerade so tut, als ob sie im Auftrag der Stadt handeln würden!

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