Im Jahr 2022 hat sich eine neue Lobby–Vereinigung mit dem PR–Namen ‚Allianz für München‘ gebildet. Deren Vertreter:innen sind vor allem in der Münchner Immobilienwirtschaft tätig und setzen sich für mehr Wohnungs– und Gewerbebau ein.
Laut ihrer Website wird sie durch die Hendricks & Schwartz GmbH vertreten.
Hendricks & Schwartz ist sowohl im Lobbyregister des deutschen Bundestages als auch im Lobbyregister des Bayerischen Landtags und der Bayerischen Staatsregierung aufgeführt. Die Stadt München verfügt noch über kein Lobbyregister (Antrag ÖDP/München–Liste 11.03.2021).
Im bayerischen Lobbyregister steht:
„Kerngeschäft von Hendricks & Schwartz ist die Begleitung von privaten, kommunalen und staatlichen Vorhabenträgern bei allen Themen rund um die Schaffung von Baurecht und die Erzeugung von Akzeptanz für Immobilien– und Infrastrukturvorhaben bei behördlichen und politischen Entscheidungsträgern.“
Bei einem Auftritt in einem Bezirksausschuss (BA) sprachen Vertreter:innen dieser sog. ‚Allianz‘ davon, dass sie schon beim Oberbürgermeister gewesen seien, dieser die Initiative gut fände und auf die Ergebnisse gespannt sei.
Wir fragen daher den Oberbürgermeister:
- Ist es richtig, dass der Oberbürgermeister sich positiv über die Lobby–
Gruppierung ‚Allianz für München‘ geäußert hat? - Ist dem Oberbürgermeister bekannt, dass diese Gruppierung bereits in mehreren
Bezirksausschüssen aufgetreten ist? - Laut BA–Satzung haben Einwohnerinnen und Einwohner des Stadtbezirks sowie
Vertreterinnen und Vertreter von Bürgerinitiativen und sonstigen bezirklichen
Interessengruppen das Recht, sich mit Eingaben und Beschwerden an den
Bezirksausschuss zu wenden.
3.1 Die genannte Lobby–Vereinigung sieht sich als Interessensvertretung ihrer
Klientel für ganz München, d.h. es handelt sich nicht um eine bezirkliche
Interessengruppe. Hat eine stadtübergreifende Interessenvertretung das
Recht, in einer Sitzung des Bezirksausschusses zu sprechen?
3.2 Welche Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Initiativen und Interessensvertreter
können in einer Sitzung ihres jeweiligen Bezirksausschusses sprechen und
haben somit ein Rederecht?
3.3 Ist der Bezirksausschuss berechtigt, hier ein Rederecht einzuräumen, und
falls ja, wie ist dies durch die geltende Bezirksausschuss–Satzung1
abgedeckt?
Initiative:
Dirk Höpner, Planungspolitischer Sprecher
Tobias Ruff, Fraktionsvorsitzender
Sonja Haider, Stadträtin
Nicola Holtmann, Stadträtin
Die Mitglieder (BI’s) des Bürgerdialogs schließen sich diesen Fragen an, da in den sozialen Medien, diese ‚Allianz‘ gerade so tut, als ob sie im Auftrag der Stadt handeln würden!