München: Ausverkauf der Maxvorstadt verhindern!

Neuerlass einer Erhaltungssatzung im Bereich der Maxvorstadt im Umgriff der Türkenstraße, Amalienstraße und Schellingstraße

Antrag der Grünen im Bezirksausschuss BA3 – Maxvorstadt vom 23. Februar 2020

Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die erforderlichen Untersuchungen für den Erlass einer Erhaltungssatzung nach §172 Abs.1 Satz1 Nr.2 BauGB für den Straßenumgriff Türkenstraße, Amalienstraße und Schellingstraße durchzuführen und möglichst zeitnah umzusetzen.

Begründung:
Einzelne Häuser und Wohnblocks in der zentrumsnahen Maxvorstadt werden immer häufiger von Investoren aufgekauft und luxussaniert. Damit wird die angestammte Maxvorstädter Wohnbevölkerung verdrängt, da sie die extrem hohen Mieten und Kaufkosten nicht bezahlen kann. In den nächsten Monaten entstehen in der Maxvorstadt 3000 hochwertige Arbeitsplätze. Damit suchen weitere 3000 Gut-und Topverdiener auch in der Maxvorstadt Wohnungen. Schon jetzt werden Mietpreise von 20,00 € pro Quadratmeter als normal angesehen. Menschen mit normalen Berufen haben damit keine Chance hier noch eine Wohnung zu finden.

Durch die aktuell geplante Nachverdichtung und Neubauten droht eine Gentrifizierung und damit ist eine Verdrängung der derzeit dort Wohnenden absehbar. Diese Verdrängung muß für die hier lebenden Maxvorstädter gestoppt werden. Dies kann durch eine Milieuschutzsatzung nach §172 Abs.1 Satz1 Nr.2 BauGB verhindert werden.

Das Plaungsreferat antwortet am 30. April 2020 folgendes:
Das städtebauliche Instrument der Erhaltungssatzung nach §172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB (sogenannte „Milieuschutzsatzung“) ziehlt auf den Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in einem Gebiet ab, sofern dies aus besonderen städtebaulichen Gründen erforderlich ist.

Negative städtebauliche Folgen durch eine Änderung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung sind zu befürchten, wenn eine Aufwertung des Gebäudebestandes möglich bzw. wahrscheinlich („Aufwertungspotenzial“) sowie eine gewisse Gentrifizierungsdynamik erkannbar ist und die im Gebiet lebende Bevölkerung oder zumindest relevante Teilgruppen davon verdrängungsgefährdet sind („Verdrängunsgefahr“).

Mit Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 24. Juli 2019 „Erhaltungssatzungen weiterentwickeln“ (Sitzungsvorlagen Nr. 14-20 / V 15423) wurde entschieden, dass Bereiche, die in den letzten zehn Jahren aus dem Umgriff einer Erhaltungssatzung entlassen wurden, anhand der mit dem o. g. Beschluss eingeführten neuen Indikatoren, erneut geprüft werden. Die Untersuchungen sollen aufgrund ihrer Komplexität und Kleinteiligkeit im Rahmen der turnusmäßigen Überprüfung der jeweiligen Erhaltungssatzungegebiete stattfinden.

Die im Antrag vorgeschlagenen Bereiche wurden bereits bei der Untersuchung des Erhaltungssatzungsgebietes „Maxvorstadt“ im Jahr 2017 auf ihre Eignung überprüft.
Das Erhaltungssatzungsgebiet „Maxvorstadt“ tritt mit Ablauf 10. Februar 2022 außer Kraft, die turnusmäßige Untersuchung dazu erfolgt seitens des Referates für Stadtplanung und Bauordung ab Mitte 2021. In diesem Zusammenhang würde eine Überprüfung des von Ihnen vorgeschlagenen Straßenumgriffes Türkenstraße, Amalienstraße und Schellingstraße erfolgen.

Bild: Türkenstraße 52, Wikipedia

Ein Kommentar

  1. Stellt sich die Frage, weshalb die Untersuchungen erst Mitte 2021 beginnen sollen. Wem dient diese „Schutzfrist“?
    Jedenfalls nicht den akut bedrohten Mietern. Hier sollte die neue Stadtregierung Flagge zeigen und das Planungsreferat auf die Linie des Koalitionsvertrags bringen.

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