München: Landschaftsschutzpark Solln-Nord

Die betreffenden Flächen liegen südlich des Siemensparks westlich der S-Bahn-Trasse sowie östlich der Bahnlinie südlich der Siemensallee. Mit einer Gesamtfläche von insgesamt ca. 19 ha sind sie bedeutsame Frischluftschneisen für Solln und Sendling, aber auch für die Innenstadt, sowie ein wichtiges ökologisches Verbindungselement zum anschließenden Naturschutzgebiet Isartal. Zusammen mit den nach Süden anschließenden Grünflächen und Gehölzstreifen und dem unbebauten, baumbestandenen parkähnlichen Teil des Krankenhauses Martha- Maria bilden sie Wanderkorridore wie Rückzugsräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Die Funktion als Frischluftkorridor hat zudem auch eine nicht zu unterschätzende gesundheitliche Bedeutung für das Klinikum, dessen Patienten und Belegschaft.

Nicht zuletzt angesichts der sich ausweitenden Klimakrise gewinnt der Erhalt solcher Freiflächen für die Stadtbevölkerung zunehmend an lebenswichtigem Wert. Die Einschränkungen durch die Corona-Krise zeigen vielen Bürgerinnen und Bürgern, wie belebend die Möglichkeit eines Gangs in die freie Natur und der unverbaute Blick auf landwirtschaftliche Flächen inmitten der Stadt wirken. Einem solchen „Ensemble“ aus Freiflächen, das die dichte Bebauung aufbricht und zudem ganz wesentliche Kühlfunktionen für das Stadtklima hat, kommt in einer dicht besiedelten Großstadt wie München Seltenheitswert und damit ein hoher Schutz zu.

Für den Erhalt der klimatologischen, ökologischen und Naherholungsfunktionen dieser Flächen wollen wir uns einsetzen.

Wiederholt hatten bereits in der Vergangenheit verschiedene Bürgerinitiativen angefragt, ob für diese Flächen der LH München aus Umweltsicht nicht erwünschte Bauanträge oder Bauvoranfragen vorliegen. U.a. hat der zuständige BA 19 bereits vor ca. 15 Jahren in einem Antrag an die Stadtverwaltung gefordert, die Sicherung dieser Flächen durch eine Unterschutzstellung als Landschaftsschutzgebiet in die Wege zu leiten.
Der Stadtrat der Landeshauptstadt München hat bereits in seiner Sitzung am 21.07.1993 beschlossen, die südlichen und östlichen Ackerflächen als Ergänzung des bestehenden Landschaftsschutzgebietes „Sportpark der Firma Siemens“ unter Schutz zu stellen. (Quelle: Amtsblatt der Landeshauptstadt München – Nr. 24/2007). Das Planungsreferat – Untere Naturschutzbehörde – hat diesen Beschluss zum Anlass genommen, das bestehende Landschaftsschutzgebiet zum „Landschaftspark Isar-Solln“ entsprechend zu erweitern. Die Bekanntmachung über das Verfahren zur Novellierung und Erweiterung der Landschaftsschutzverordnung, sowie die öffentliche Auslegung gemäß Art. 46 Abs. 2 des Bayerischen Naturschutzgesetzes sind am 26.07.2007 erfolgt. Dieser Beschluss ist bis heute auch nach sage und schreibe 27 Jahren immer noch nicht in rechtsgültiger Form umgesetzt und stellt eine unerträgliche Antragsverzögerung qua Amt dar.

Unsere Forderung ist, die aktuelle landwirtschaftliche Nutzung der Flächen beizubehalten und durch eine Ausweisung der Flächen als Landschaftsschutzgebiet jegliche Bebauungsabsichten von vornherein zu unterbinden.
Die Initiative Frischluftschneise nördliches Solln wird unterstützt durch:

  • Interessenvereinigung Prinz-Ludwigs-Höhe e. V. – miteinander seit 1904
  • Isartalverein e.V.
  • Zusammenschluss „Ü60 aktiv“
  • Engagierte Bürger aus der Umgebung

Aktuelles nach Stand vom 02.05.2020:

Mit Antwortschreiben vom 29.04.2020 teilte uns Oberbürgermeister Dieter Reiter die Gründe mit, die zur bisherigen langjährigen Verzögerung der Schutzgebietsausweisung führten. Bereits 2007 habe das Referat für Stadtplanung und Bauordnung ein Beteiligungsverfahren zur Ausweitung der Landschaftsschutzverordnung im Bereich südlich der Siemens-Allee durchgeführt. Wegen der Änderung des Naturschutzgesetzes musste das Verfahren unterbrochen werden.

Weiter Verzögerungen ergaben sich laut dem Schreiben vor allem daraus, dass vor dem Hintergrund der starken Wachstumsdynamik Münchens und des damit verbundenen hohen Wohnungsbedarfs die Suchräume für Wohungsbau – auch unter Berücksichtigung des Landschaftsschutzes – möglichst weit gefasst werden sollten. Die Politik habe in diesem Zusammenhang angeregt, neben der Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet die Entwicklung einer landschaftsschutzverträglichen Bebauung zu prüfen. Konkrete Entwicklungsprozesse wurden noch nicht begonnen.

Noch in diesem Jahr solle im Stadtrat eine politische Willensbildung angestrebt werden, die Klarheit darüber schaffen soll, ob und in welchem Umfang und mit welchen Regelungsinhalten die Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet an dieser Stelle weiter geführt werden soll. Die Öffnung und Realisierbarkeit noch laufender Planungen zur weiteren Entwicklung des ehemaligen Hermann-von-Siemens-Sportparks seien bei der Entscheidung zum Fortgang des Verfahrens zu berücksichtigen. Noch in diesem Jahr strebe das Referat für Stadtplanung und Bauordnung an, dem neu gewählten Stadtrat einen Beschluss zur Klärung der weiteren Entwicklung der Freiflächen vorzulegen.

Unsere Interessengemeinschaft spricht sich klar gegen eine weitere Bebauung dieser Freiflächen aus und tritt weiter für die Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet ein.

Bereits 2020 könnte nach dem oben Wiedergegebenen ein Jahr maßgeblicher Entscheidung werden.

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