Ohne jegliche Ankündigung bei den umliegenden Anwohnern hat der Bauträger 1870 Villenbau heute die Fällarbeiten in der Lichtinger Straße 12 begonnen.
Die für Baugenehmigungen zuständige Lokalbaukommission hat auf dem rund 1000 m“ großen Grundstück den Abbruch einer älteren Villa und die Fällung von 8 der 12 dort stehenden alten Bäume genehmigt.
Nicht mehr sicher im eigenen Garten
Vier Bäume sollen laut dem Bescheid erhalten bleiben. Doch der Start der Bauarbeiten hat das Vertrauen in die Seriosität des Bauträgers sehr beschädigt. Die mit der Fällung der großen Altbäume beauftragte Abbruchfirma, die Firma Schlager beziehungsweise deren Subunternehmer, wollte ohne Straßensperrung selbst weit in die Fahrbahn ragende Äste absägen.
Die Hinweise von Anwohnerinnen, dass sie damit Passanten und vorbei gehende Schulkinder gefährden würden, beantworteten sie schlicht mit der Aufforderung, man möge sich einfach in diesem Bereich der Lichtinger Straße nicht aufhalten. Auch ein am Rande des Nachbargrundstücks stehender Baum wurde ohne Sicherung angesägt. Die Nachbarin wurde aufgefordert, sich aus diesem Bereich ihres Gartens zu entfernen.
Erst die herbeigerufenen Beamten der Polizeidienststelle Pasing stoppten am Mittwoch kurzfristig die Arbeiten und machten deutlich, dass ohne eine offizielle Sperrung der Lichtinger Straße im betroffenen Bereich die Arbeiten so nicht fortgesetzt werden dürfen. Auch für die Nachbargrundstücke muss die Abbruchfirma (und der laut Aussagen der Polizei im Urlaub weilende Bauherr) sicher stellen, dass keine Gefahr für Leib und Leben, beziehungsweise die Gebäude ausgeht.
Inzwischen hat die beauftragte Abbruchfirma zwar zugesagt, dass sie sich um eine zeitweise Sperrung der Straße kümmern wird. Trotz der erkannten Gefährdung der Passanten sollen die Arbeiten aber offenbar fortgesetzt werden. Wir raten Eltern, deren Kinder auf ihrem Schulweg die Lichtinger Straße passieren, diese vorerst zu umgehen.
Der BI Pasinger Grün ist unbegreiflich, dass die Abbruchfirma Schlager sich für die Fortsetzung der Arbeiten auf die Behörden der Stadt München beruft.
Verstoß gegen den Artenschutz am Welttierschutztag
Keinen Nachweis hatten die vom Bauherren beauftragte Abbruchfirma überdies dafür, dass vorab die vielen Altbäume, gerade auch der tote Baum auf Nisthöhlen von geschützten Tierarten, insbesondere auch Fledermäusen untersucht worden sind.
Das herbeigerufene RKU konnte an Donnerstag in einem der Altbäume ein Hornissennest feststellen und stoppte die Fällung dieses Baumes bis auf weiteres. Welche Nisthöhlen bereits durch die Teilfällung zweier abgestorbener Bäume verloren gegangen sind, lässt sich aber nicht mehr nachvollziehen. Der Bauherr ist laut § 44 Bundesnaturschutzgesetz dazu verpflichtet, eine solche Prüfung auf besonders geschützte Arten, etwa Fledermäuse, auf eigene Kosten vorzunehmen, wenn die zu fällenden Bäume Zeichen für dort lebende geschützte Arten aufweisen. Das hat er nicht getan.
Besonderem Schutz unterstehen etwa die großen Abendsegler, die laut Artenschutzkartei im benachbarten Stadtpark ansässig sind. Nachbarn haben der BI versichert, dass Fledermäuse in den Abendstunden im Bereich der Lichtinger Straße anzutreffen sind.
Die BI Pasinger Grün wird wegen des Verstoßes gegen den besonderen und allgemeinen Artenschutz Strafanzeige gegen den Bauträger stellen.
Geschützte Bäume unerwünscht?
Nicht getroffen wurden überdies Maßnahmen zum Erhalt der von der Unteren Naturschutzbehörde in Schutz gestellten über 200 Jahre alten Eiche auf dem Grundstück. Diese wurde mindestens einmal von abgesägten Ästen eines Nachbarbaums getroffen.
Sollten die Arbeiten in diesem Stil fortgesetzt werden, drohen auch die an sich zwingend zu erhaltenden Bäume Schaden zu nehmen. Wir können nur hoffen, dass die Zerstörung der vier geschützten Bäume nicht im Kalkül des Bauträgers liegt.
Die BI Pasinger Grün wird die Situation weiter beobachten und wird in Kürze zu einer Demonstration
in der Lichtinger Straße aufrufen.