Süddeutsche vom 29. Juli 2022: 132 500 Euro Geldstrafe für Abriss des Uhrmacherhäusls

Das Amtsgericht München spricht den Eigentümer und einen Bauunternehmer wegen Sachbeschädigung schuldig. Der Prozess wirft auch ein Licht auf die harschen Methoden auf dem Münchner Immobilienmarkt.

Hinter der Maske ist nicht erkennbar, wie Andreas S. das Urteil aufnimmt. Ganz gelegen kommt es ihm offenbar nicht, vor allem zeitlich. Kurz vor Ende der Ausführungen von Richter

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München: Uhrmacherhäusl muß in historischer Kubatur wieder aufgebaut werden

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entscheidet, dass das „Uhrmacherhäusl“ in der Oberen Grasstraße 1 in seiner historischen Kubatur wiederaufgebaut werden muss. Damit gibt das Gericht im Rahmen des Berufungsverfahrens der Landeshauptstadt München Recht, die den Wiederaufbau in Obergiesing gefordert hat, und hebt damit insoweit das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 15. Juli 2019 auf und weist Klage …

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