Im Vorfeld des Billigungsbeschlusses zur Bebauung des Paketpost-Areals wurde bekannt, dass die Stadt München die Sanierungskosten der denkmalgeschützten Paketposthalle durch den Investor als Teil der Verpflichtungen nach der Sozialgerechten Bodennutzung (Sobon) anerkennt.
Diese Regelung wurde offenbar in internen Runden zwischen Verwaltung, investornahen Fraktionen und dem Bauträger selbst ausgehandelt, ohne im Stadtrat oder öffentlich transparent diskutiert zu werden. Zugleich ist unklar, ob die Sanierung tatsächlich als Investition in die soziale Infrastruktur zu bewerten ist oder primär den Interessen des Investors dient.
Die genannten Sonderregelungen werfen grundlegende Fragen zur Rechtmäßigkeit und Transparenz der Entscheidungen sowie zu deren Vereinbarkeit mit den Grundsätzen der Sobon auf.