Zur oben genannter Anfrage der OEDP und München Liste gibt es seitens der Stadt eine Stellungnahme:
„Wie geht die Stadt München mit ähnlichen Situationen um, wenn Großprojekte ins Stocken geraten oder Bauherren ihre finanziellen Verpflichtungen nicht erfüllen?“
Antwort Frau Prof. Dr. (Uni Florenz):
Die Umsetzung einer erteilten Baugenehmigung ist innerhalb der Gültigkeit