… WeiterlesenSeit 2019 soll eine Obergrenze Mieter vor Erhöhungen durch Modernisierung schützen. Kurz vorher kündigte eine Immobilienfirma noch Arbeiten im Münchner Szeneviertel Schwabing an.
Es sei nicht rechtsmissbräuchlich, dass das Unternehmen den Mieter*innen einer großen Wohnanlage nur wenige Tage vor Inkrafttreten von neuem Recht noch mit weitem Vorlauf Modernisierungen angekündigt habe, urteilten die Karlsruher Richter am