Der Sozialausschuss beauftragt – in seiner Funktion als Stiftungsrat der Heiliggeistspital-Stiftung – den Oberbürgermeister (ggf. gemeinsam mit der Stiftungsverwaltung) gegenüber den polizeilichen Einsatzkräften vor Ort als Eigentümer des betroffenen Grundstückes aufzutreten und sie aufzufordernvon weiteren Einsätzen gegen Baumbesetzungen abzusehen, zumindest bis die Rechtslage des geplanten Kiesabbaus durch entsprechende Gerichtsentscheidungen eindeutig geklärt ist.
Begründung:
Vor wenigen Tagen wurden zum zweiten Mal innerhalb kurzer Zeit Bäume im Forst Kasten von Um-weltschutzaktivist*innen besetzt.
Diese Besetzungen liefen absolut friedlich ab, die Baumbesetzer*innen waren alle mehrfach abgesichert und verfügen offensichtlich über entsprechende Ausbildung und Erfahrung. Das kann man von den Einsatzkräften der Polizei leider nicht behaupten: Bei der Räumung im Forst Kasten am 21.6. gegen 5 Uhr, wurde eine Person durch das willkürliche Durchgreifen der „Kletterpolizei“ gleich mehrfach in Lebensgefahr gebracht:
Laut Beobachter*innen rieb das Räumungsseil der Polizei an der Seilbrücke an der diese in acht Metern Höhe gesichert war. Durch Reibung entsteht ein Schaden an den Seilen, der dazu führen kann, dass das Sicherungsseil reißt und besagte Person in die Tiefe stürzt. Beim Umgang mit Klettermaterialien, egal in welchem Kontext, muss akribisch Wert darauf gelegt werden, dass jegliche Form der Beschädigung vermieden wird. Als wäre diese Fahrlässigkeit nicht schon genug, benutzte die Polizei zum Aufstieg scharfkantige Steigeisen in der Nähe der Sicherungsseile. Kommt ein gespanntes Seil in Kontakt mit scharfkantigen Gegenständen, kann das zu einem sofortigen Riss führen. Später erlitt besagte Person durch die unprofessionelle Räumung der Einsatzkräfte einen orthostatischen Schock, auch als „Hängetrauma“ bekannt, welcher potenziell lebensbedrohlich sein kann. Dies passierte dadurch, dass die Beine des Be-troffenen während der „Bergung“ über längere Zeit abgeklemmt wurden. Schwerkraftbedingt sammelte sich so vermehrt Blut in den Beinen, was dann zum Kreislaufkollaps am Boden führte.
Dies hät-te höchstwahrscheinlich vermieden werden können, wenn die Polizist*innen professionell geräumt hätten oder die betroffene Person zumindest danach in eine stabilisierende Haltung gebracht hätten, anstatt sie sofort zum Aufstehen zu zwingen. Es stellte sich heraus, dass während der Räumung auch der Unterarm durch einen Tritt verletzt wurde. Die betroffene Person musste schließlich in ein Krankenhaus gebracht werden. Des Weiteren begründet die Polizei sämtliche Einsätze im Forst Kasten mit der Verhinderung von Beschädigungen des Waldes. Bislang wurden von den professionell agierenden Baumkletter*innen jedoch keinerlei Schäden verursacht. Die Polizei befindet sich hingegen mittlerweile seit mehreren Wochen permanent im Wald, u.a. mit zahlreichen und schweren Einsatzfahrzeugen und teilweise mit Feuerwehrfahrzeugen. Die genehmigte Mahnwache an anderer Stelle wird stündlich von einem Einsatzfahrzeug aufgesucht. Wenn Waldspaziergänge oder Demonstrationen der Bürgerinitiativen stattfinden, werden sie grundsätzlich von massivem Polizeiaufgebot begleitet (immer mehrere Einsatzfahrzeuge, Beamte begleiten sogar die Waldführungen von Ökolog*innen). Selbst Pressekonferenzen oder ein Dreh des BR-Teams von „quer“ wurden von massivem Polizeieinsatz begleitet. Zudem werden von der Polizei immer wieder Platzverweise ausgesprochen. Es ist zu bezweifeln, ob sie das auf einem Privatgrundstück ohne Veranlassung des Eigentümers überhaupt darf. Auch erklärten Einsatzkräfte kurzerhand die Mahnwache und die in mehreren Hundert Metern ent-fernten Baumhäuser zu einem Versammlungsgebiet, obwohl hier verschiedene Personengruppen agieren und kein räumlicher Zusammenhang besteht.
Und last but not least: einen der Aktivist*innen vom vergangenen Wochenende wollten die Beamt*innen in der Ettstrasse wegen „Wiederholungsgefahr“ unter Verweis auf das bayerische PAG für 14 Tage in Präventivhaft nehmen. Dies scheiterte augenscheinlich an einem Formfehler. Eine zweite Person sitzt für 14 Tage in Stadelheim: Die Rechtsgrundlagen sind noch unklar, auch hier könnte es sich um die Anwendung des PAG handeln.
Kurz gesagt: Hier ist eine massive Eskalation von Seiten der Sicherheitskräfte zu beobachten, die we-der im Interesse der Politik noch der Eigentümerin sein kann. Wenn die Stadträt*innen des Sozialausschusses trotz gegenteiligen Beschlusses wirklich gegen eine Abholzung im Forst Kasten sind, dann müssen sie sich für eine umgehende Deeskalation vor Ort stark machen, damit in den nächsten Wochen hier nicht Menschen zu Schaden kommen. Als Zeugen zu den geschilderten Vorgängen könnten diverse Gemeinde- und Stadträte gehört werden. Einem Gemeinderat wurde bei der letzten Räumung ein Platzverweis ausgesprochen und ihm verboten, mit den Umweltschützer*innen zu sprechen. Auch Mitglieder* des Landtags waren vor Ort und können die hier beschriebenen Vorgänge bestätigen. Angesichts der nach wie vor ungeklärten Rechtsverhältnisse zum gesamtem Vorgang ist hier dringend Abhilfe zu schaffen und demokratischer und gewaltfreier Protest der Bürgerinitiativen vor Ort ohne weitere Einschränkungen zu ermöglichen.