Rathausumschau vom 7. Juli 2022: Erhaltungssatzungen „Pündterplatz“ und „Hohenzollernstraße“

Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung des Stadtrats hat jetzt die Erhaltungssatzung „Pündterplatz“ in vergrößertem Umgriff mit unbefristeter Geltungsdauer in den Stadtbezirken 4 und 12 sowie die Erhaltungssatzung „Hohenzollernstraße“ mit befristeter Geltungsdauer erlassen.

Das ehemalige Erhaltungssatzungsgebiet „Pündterplatz/Bonner Platz“ konnte im Süden vergrößert und als neues Satzungsgebiet „Pündterplatz“ mit unbefristeter Geltungsdauer erlassen werden. Es liegt in den Stadtbezirken 4 Schwabing-West und 12 Schwabing-Freimann und erstreckt sich östlich der Belgradstraße zwischen Kölner Platz im Norden und Franz-Joseph-Straße im Süden. Teilbereiche der benachbarten bisherigen Erhaltungssatzung „Hohenzollernstraße“ zwischen Hohenzollernstraße und Ainmillerstraße wurden an die vergrößerte Erhaltungssatzung „Pündterplatz“ angeschlossen und konnten somit dauerhaft unter Schutz gestellt werden.
Das Erhaltungssatzungsgebiet „Pündterplatz“ umfasst zirka 7.400 Wohnungen, in denen 12.400 Einwohner*innen leben. Davon werden rund 2.700 Einwohner*innen und zirka 1.700 Wohnungen erstmalig und unbefristet durch eine Erhaltungssatzung geschützt.

Das bisherige Erhaltungssatzungsgebiet „Hohenzollernstraße“ wurde am Kurfürstenplatz geteilt. Der östliche Teilbereich entlang der Hohenzollernstraße wurde an die Erhaltungssatzung „Pündterplatz“ angeschlossen. Somit werden 1.600 Einwohner*innen in 1.000 Wohnungen nun dauerhaft durch eine Erhaltungssatzung geschützt. Der westliche Teil wurde als verkleinerte Erhaltungssatzung „Hohenzollernstraße“ mit unveränderter Geltungsdauer bis 31. Januar 2023 erneut beschlossen.
Das Erhaltungssatzungsgebiet „Hohenzollernstraße“ erstreckt sich im 4. Stadtbezirk Schwabing-West zwischen der Friedrich-Loy-Straße und Hiltenspergerstraße im Westen über die Bauerstraße und Hohenzollernstraße bis zum Kurfürstenplatz im Osten und zur Georgenstraße im Süden.
Nach Beschluss der Vollversammlung und Veröffentlichung im Amtsblatt werden die beiden Satzungen in Kraft treten. In der Landeshauptstadt München gibt es damit dann insgesamt 36 Erhaltungssatzungsgebiete, in denen rund 350.300 Einwohner*innen in 202.900 Wohnungen leben.

Das Instrument der Erhaltungssatzung kommt in München bereits seit über 30 Jahren zum Einsatz. Es handelt sich hierbei um sogenannte Milieuschutzsatzungen nach § 172 Baugesetzbuch (BauGB). Bestimmte bauliche Vorhaben und Nutzungsänderungen sowie die Umwandlung von Haus- in Wohnungseigentum stehen in Erhaltungssatzungsgebieten unter einem zusätzlichen Genehmigungsvorbehalt. Damit soll die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in einem Gebiet erhalten werden. Die Erhaltungssatzungen in München gelten in der Regel unbefristet. Ihre Eignung wird jedoch alle fünf Jahre erneut überprüft und dokumentiert. Dabei werden auch die Bereiche im Umfeld der Erhaltungssatzung mit untersucht. Weitere Informationen sind unter muenchen.de/erhaltungssatzung zu finden.

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