Absage der Eröffnungsveranstaltung und der Ausstellung zum städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerb „Städtebauliche Entwicklung Siedlung Ludwigsfeld München“
Antrag Stadträte Dirk Höpner und Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/München- Liste) vom 16.3.2023
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr. (Univ.Florenz) Elisabeth Merk:
Mit Antrag vom 16.3.2023 bitten Sie Herrn Oberbürgermeister, die Eröffnungsveranstaltung sowie die zugehörige Ausstellung zum Wettbewerb Ludwigsfeld in den Räumen des Planungsreferats unverzüglich abzusagen. Sie begründen Ihren Antrag mit der Übernahme des Bürgerbegehrens „Grünflächen erhalten“.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlaube ich mir, Ihren Antrag als Brief zu beantworten.
Zu Ihrem Antrag vom 16.3.2023 teilt Ihnen das Referat für Stadtplanung und Bauordnung Folgendes mit:
Mit Aufstellungsbeschluss des Stadtrats vom 27.7.2022 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 05130) wurde dem Strukturkonzept zugestimmt und verschiedene Planungsziele beschlossen. Weiter wurden die Planungsbegünstigen gebeten, im Einvernehmen mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung sowie den weiteren betroffenen Referaten einen städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerb nach Maßgabe der beschlossenen Eckdaten und Rahmenbedingungen auszuloben. Dieser Wettbewerb wurde weit vor der Übernahme des Bürgerbegehrens ausgelobt und unterliegt bestimmten Regularien.
Die Auslobung zum Wettbewerb wurde mit Nummer 2022/10.07 bei der Bayerischen Architektenkammer registriert. Damit und gemäß Punkt 2.1 der Auslobung liegen dem Wettbewerb die Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW) 2013 zugrunde. Mit Entscheidung des Preisgerichts am 10.3.2023 wurde das Wettbewerbsverfahren beendet und ist gemäß § 8 Abs. 1 RPW mit folgenden Schritten abzuschließen:
1.Der Auslober informiert die Teilnehmer unverzüglich über das Ergebnis durch Versendung des Protokolls der Preisgerichtssitzung.
2.Der Auslober stellt möglichst innerhalb eines Monats nach der endgültigen Entscheidung des Preisgerichts alle eingereichten Wettbewerbs-arbeiten mit Namensangaben der Verfasser unter Auslegung des Protokolls/der Protokolle öffentlich aus.
Die Information ist bereits erfolgt, die Ausstellung wird am 20.3.2023 eröffnet und ist bis 31.3.2023 für die Öffentlichkeit zugänglich.
Zudem hat auch der Stadtrat im o.g. Beschluss gebeten, eine Ausstellung der Wettbewerbsergebnisse durchzuführen.
Die Übernahme des Bürgerbegehrens kann an diesem Verfahrensablauf nichts ändern, weil die Auslobung vor dem entsprechenden Stadtratsbeschluss gestartet ist.
Die durch die Übernahme des Bürgerbegehrens neue Zielvorgabe des Erhalts der AG-Flächen wird im weiteren Bauleitplanverfahren zur Siedlung Ludwigsfeld natürlich nun berücksichtigt. Wie bereits in der Vorlage zum Bürgerbegehren ausgeführt, verbleibt dem Stadtrat in der Bauleitplanung jedoch ein Abwägungsspielraum.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.