Das Planungsreferat beabsichtigt, mit dem Ergebnis des Bürger*innengutachtens andere Beschlüsse und Anträge aus der Bürgerschaft auszuhebeln. Z.B. die zahlreichen Empfehlungen der Bürgerversammlung Neuhausen-Nymphenburg vom 17.6.2021 haben die Hochhausplanung sehr deutlich abgelehnt.
Zur politischen Einschätzung ist es deshalb wichtig, zu wissen, welche Unterlagen den Bürgergutachter*innen zur Verfügung gestellt wurden.
Wir bitten daher den Oberbürgermeister, folgende Fragen zu beantworten:
- Zum aktuellen Masterplan des Paketpost-Areals in Neuhausen gibt es eine ganze Reihe
Bürgerversammlungsbeschlüssen, die diese Planung ablehnen. Wurden diese Beschlüsse den
Gutachter*innen aus der Bürgerschaft zugänglich gemacht? Wenn ja, in welcher Form und zu
welchem Zeitpunkt? - Welche Gutachten und Entwürfe von Seiten der Investoren wurden in die Beratungen des
Bürger*innengutachtens eingebracht? - Welches Informationsmaterial wurde den Teilnehmer*innen der Planungszellen in ihren
Arbeitsgruppen zur Verfügung gestellt, z.B. die Impulsreferate, die im Plenum vorgetragen
wurden? - War die aktuelle Hochhausplanung von Büschl eine Voraussetzung für die
Bürgergutachter*innen oder war eine offene Fragestellung vorgesehen?
Initiative:
Stadträtin Brigitte Wolf (Die Linke)
Foto: Visualisierung vom Schloss Nymphenburg aus, wie es eventll aussehen könnte, wenn die beiden Hochhäuser genehmigt werden.