Rathausumschau 30. September 2022: Hochhausgrenze oder grenzenlos Bauen?

Dringlichkeitsantrag zur Behandlung in der Vollversammlung am 05.10.2022

LHM holt ein Rechtsgutachten zur Zulässigkeit einer für die ganze Stadt verbindlichen Hochhausgrenze ein.

Der Stadtrat beauftragt das Referat für Stadtplanung und Bauordnung schnellstmöglich ein Rechtsgutachten einzuholen, in dem geklärt wird, ob eine annähernd stadtweite Hochhausgrenze (vgl. Bürgerbegehren zur Hochhausgrenze 2004) auch 2022 noch rechtlich durchsetzbar wäre. Dabei soll auch auf etwaige rechtliche Änderungen, die sich seit 2004 ergeben haben könnten, eingegangen werden.

Die Ergebnisse dieses Rechtsgutachtens sollen dem Stadtrat vorgelegt werden, bevor über einen Ratsbegehren zur Hochhausgrenze abgestimmt wird.

Begründung:

Seit Monaten, wenn nicht Jahren, fordert die Fraktion ÖDP/MünchenListe, dass die Bürger:innen erneut befragt werden, wenn die Landeshauptstadt München sich nicht mehr an das Ergebnis des Bürgerbegehrens zur Hochhausgrenze von 2004 gebunden fühlen möchte.

Die Grünen und die CSU haben sich in den Medien nach und nach auch für die Idee eines Ratsbegehrens erwärmt. Doch nun soll es rechtliche Bedenken geben, die eine Hochhausgrenze für ganz München erschweren könnten.

Damit die Stadtratsmitglieder nicht aufgrund von Gerüchten und Hörensagen in ihrer Entscheidung beeinflusst werden, sollte das Planungsreferat selbst ein Rechtsgutachten einholen, in dem alle rechtlichen Fragen rund um das Ratsbegehren geklärt werden.

Foto: Visualisierung anhand der Ende September 2021 gestarteten Höhenballons bei der Paketposthalle

Ein Kommentar

  1. Beinflusst werden die Stadtratsmitglieder ohnedies schon allein dadurch, dass die Themen, die in der nächsten Stadtratssitzung behandelt werden, kurz am Wochenende vor der Sitzung verschickt werden, mit dem Vermerk: „Beschluss vom….“ obwohl die Sitzung ja noch gar nicht war!

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