Rathausumschau 15. September 2022: Einstellung der Abrissarbeiten im Eggarten

Antrag Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Dirk Höpner, Nicola Holtmann und Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/München-Liste) vom 1.2.2022

Antwort Christine Kugler, Referentin für Klima- und Umweltschutz:

Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Antrag beinhaltet, die Stadtverwaltung zu beauftragen, im Rahmen ihrer Zuständigkeit alles zu unternehmen, um einen unverzüglichen Stopp der Abrissarbeiten im Eggarten durchzusetzen. Der Inhalt des Antrages betrifft damit eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.

Zu Ihrem Antrag vom 1.2.2022 teilen wir Ihnen aber Folgendes mit:

Bei den Abrissarbeiten in der Eggartensiedlung handelte bzw. handelt es sich um eine gemäß Art. 57 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 der Bayerischen Bauordnung verfahrensfreie Beseitigung von Gebäuden. Eine Genehmigung für den Abriss war deshalb nicht erforderlich.

Die artenschutzrechtlichen Verbote des Bundesnaturschutzgesetzes sind von jedermann selbständig zu beachten.
Die Landeshauptstadt München als Untere Naturschutzbehörde trifft nach pflichtgemäßem Ermessen die im Einzelfall für die Einhaltung der naturschutzrechtlichen Vorschriften erforderlichen Maßnahmen. Dies ist vor allem dann relevant, wenn Verantwortliche ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. Dafür gab es in der Eggartensiedlung bisher aber keine Anhaltspunkte.

Seit mehreren Jahren finden Untersuchungen statt, um geschützte Arten und ihre Lebensräume in der Eggartensiedlung festzustellen, soweit dies für die Bebauungsplanung und die Verwirklichung dieser Planung erforderlich ist. Unter anderem wurden die Rufe von Fledermäusen im Gelände erfasst, um Erkenntnisse über die Anzahl der Arten und ihre Aktivitäten im Bebauungsplangebiet zu gewinnen. Aufgrund der Ergebnisse dieser Untersuchung war insbesondere eine Betroffenheit von geschützten Fortpflanzungs- und Ruhestätten verschiedener Fledermausarten zu vermuten. Deshalb war es in einem nächsten Schritt geboten, diese Lebensstätten (Quartiere) im Gelände aufzufinden.
Aufgrund der Absicht, einen Teil der Bestandsgebäude abzubrechen, begann diese Nachsuche zunächst an diesen Gebäuden. Dabei wurden erneut Fledermauslaute aufgezeichnet undausgewertet sowie Ein- und Ausflüge von Fledermäusen erfasst. Darüber hinaus wurden alle Abbruchgebäude mehrfach im Detail von innen und außen auf Verdachtsmomente für Fledermausquartiere untersucht, zuletzt unmittelbar vor und während der Abrissarbeiten. Insgesamt ergaben sich keinerlei Hinweise auf Winterquartiere oder Wochenstuben oder andere, regelmäßig genutzte Fledermausquartiere. Insofern können weitreichende Auswirkungen auf die Populationen sicher ausgeschlossen werden. Auf Veranlassung der Unteren Naturschutzbehörde wurden jedoch vorsorglich künstliche Quartiere für Fledermäuse aber auch für Vögel an verbleibenden Gebäuden aufgehängt.

Es ist geplant, weitere Gebäude in der Eggartensiedlung abzubrechen. Deshalb ist die begonnene Suche nach den vermuteten Fledermausquartieren fortzuführen und entsprechend zu dokumentieren. Dies ist den Verantwortlichen bekannt. Sie haben signalisiert, den Zeitpunkt der Arbeiten auch im Hinblick auf die Lebenszyklen der verschiedenen geschützten Arten zu optimieren.

Für artenschutzrechtliche Fragestellungen kann nur ein begrenzter Untersuchungsumfang eingefordert werden. Er muss lediglich ausreichend sein, um die Folgen eines Eingriffs auf die geschützten Arten einschätzen zu können. Deshalb liegt auf der Hand, dass zusätzliche Untersuchungen auch zusätzliche Ergebnisse erbringen. In diesem Sinne stellen die Ergebnisse der zusätzlichen, von der Fraktion ÖDP/München-Liste veranlassten, Untersuchung eine sinnvolle Ergänzung der von den Planungsbegünstigen veranlassten Untersuchungen dar. Die beiden Untersuchungen und die darin enthaltenen gutachterlichen Aussagen stehen jedoch nicht im Widerspruch zueinander. Unterschiedliche Auffassungen im Detail könnten durch ein Fachgespräch sicher konstruktiv diskutiert werden und in die Prüfung der zuständigen Behörden eingehen. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie mit diesem Vorschlag und der weiteren Verwendung der von Ihnen beauftragten Untersuchung einverstanden sind.

Aus der zweiten, von Ihnen veranlassten Untersuchung hätten sich im Bezug auf die Abbruchgebäude keine Änderungen ergeben. Insbesondere wären bei der Nachsuche an diesen Gebäuden auch die Quartiere der zusätzlich festgestellten Fledermausarten gefunden worden (soweit diese Arten Gebäude nutzen).

Die bisher durchgeführten Untersuchungen und Maßnahmen waren – auch nach Auffassung der höheren Naturschutzbehörde als Fachaufsicht – umfassend und ausreichend, um artenschutzrechtliche Verbote zu ver-meiden. Insofern haben sowohl die in erster Linie verantwortliche Bauherrin als auch die Stadtverwaltung pflichtgemäß das naturschutzrechtlich Erforderliche unternommen.

Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.

Schreiben Sie hier direkt eine Email an Frau Christine Kugler mit Ihrer Meinung zu den Abbrucharbeiten im Eggarten

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