Rathausnachrichten 28. April 2021: Kraepelinstr. 4, Hätte der Abriss von Wohnraum verhindert werden können?

Seit Anfang April werden nach über drei Jahren Leerstand insgesamt 31 ehemalige Werkswohnungen des Max-Planck-Institutes für Psychiatrie abgebrochen (siehe Foto).

Die betroffenen Mieter*innen haben sich gegen den Abriss und die vorangegangene Entmietung zur Wehr gesetzt1. Der Abriss erfolgt für den geplanten Ausbau der Psychiatrie, der immer wiederin der Kritik stand. Ersatzwohnraum wurde nicht geschaffen, wie die Antwort auf unsere Anfrage ergeben hat, da es sich laut Sozialreferat nicht umWohnraum im Sinne der Zweckentfremdung handelte.

Die Grundstücke des Max-Planck-Institutes für Psychiatrie befinden sich auf städtischem Grund, der durch einen Erbbaurechtsvertrag dem Institut für den Betrieb einer Psychiatrie zur Verfügung gestellt wird. In der Regel geben solche Verträge der Stadt zusätzliche Möglichkeiten, auf Änderungen der Bebauung Einfluss zu nehmen, die zum Beispiel über Regelungen wie dem Zweckentfremdungsgesetz hinaus gehen. Es ist deswegen zu prüfen, ob die Stadt München den Abbruch von dringend benötigtem Wohnraum an dieser Stelle hätte unterbinden können.

Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert