Antrag Stadtrats-Mitglieder Andreas Babor, Sabine Bär, Hans Hammer und Manuel Pretzl (CSU-Fraktion) vom 7.9.2021
Antwort Baureferat:
Sie fordern in Ihrem Antrag das Baureferat auf, „den Ausbau des General-Kalb-Weges mit sofortiger Wirkung zu stoppen und entsprechend des Willens des Bezirksausschusses 17 sowie der Bürgerinnen und Bürger vor Ort auszuführen.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit i.S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 7.9.2021 teilen wir Ihnen aber Folgendes mit:
Das Baureferat saniert derzeit den bestehenden Fuß- und Radweg General-Kalb-Weg im 350 m langen Abschnitt nördlich der Cincinnatistraße im 17. Stadtbezirk Obergiesing-Fasangarten aufgrund des schlechten und nicht barrierefreien Zustands der wassergebundenen Decke. Auf Wunsch des Städtischen Beraterkreises barrierefreies Planen und Bauen ist eine separate Führung des Fußverkehrs auf einem Gehweg mit 1,80 Meter Breite und des Radverkehrs auf einem Zweirichtungs-Radweg mit 2,70 Meter Breite vorgesehen. Dafür wird der Fuß- und Radweg asphaltiert und mit einem taktil erfassbaren Betoneinfassstein getrennt sowie beidseitig eingefasst.
Diese Ausführung stellt eine erhebliche Verbesserung für mobilitätseingeschränkte Personen dar und ermöglicht eine Nutzung mit Rollatoren, Rollstühlen und Fahrrädern gleichermaßen. Ein ordnungsgemäßer barrierefreier Ausbau unter Beibehaltung einer wassergebundenen Oberfläche ist dagegen technisch nicht möglich.
Im Bereich der schützenswerten Bestandsbäume werden statt Einfasssteinen Kleinsteinzeilen eingebaut, um die Eingriffe in den Wurzelraum zu minimieren. Zudem erfolgt bei unvermeidbaren Eingriffen im Wurzelbereich derBäume eine ökologische Baubegleitung durch eine Fachfirma, um Schädigungen des Baumbestandes auszuschließen.
Die Maßnahme ist mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt und wurde vom zuständigen Bezirksausschuss des 17. Stadtbezirkes Obergiesing-Fasangarten in seiner Sitzung am 19. Januar 2021 einstimmig so beschlossen. Aus Sicht des Baureferates besteht daher keine Veranlassung, die bereits laufende Maßnahme zu stoppen.