Leserbrief zur Mahnwache beim “Uhrmacherhäusl” am 12. März 2021 von Elke W.

Loehleplatz:

(Artikel in der SZ und hier)

Und wieder sind es Bürger, die aufstehen, nachhaken, recherchieren, Denkmalschutz einfordern, oder einfach nur den Erhalt bezahlbarer Wohnungen und Ressourcenschonung.

Wo ist die Stadtplanung, die Ausstellungen konzipiert über Nachhaltigkeit? Bei genauem Hinsehen sind diese Rathaus-Ausstellungen der letzen Jahre  Lobhudeleien zu traurigen Ergebnissen.

Die Ausstellung „hoch hinaus“ im Plantreff und die manipulierenden drei Veranstaltungen zum selben Thema, die Hochhausstudie, die bereits Anwendung findet, bevor sie öffentlich diskutiert und vom Stadtrat beschlossen wurde. Deren Tragweite bisher von wenigen erfasst wird. Sie alle zeigen:

Es ist wieder an der Zeit mit Karl Klühspies zu sagen:

„München – nicht wie geplant.“

Denn normalerweise läuft die Sache ja nicht so offensichtlich schief, wie hier beim Uhrmacherhäusl.

Normalerweise wird der Abbruch fein säuberlich über den Schreibtisch eingefädelt, unsichtbar für die Betroffenen und dann wird höchst „legal“ weggeschoben.

Es beginnt mit Bauvoranfragen, Nichteintragen in die Denkmalliste, manchmal auch Austragen aus eben dieser.

Die Bezeichnung „erhaltenswerte Bausubstanz“ scheint in München gar vollkommen unbekannt.

Ein Versagen auf allen Ebenen, um Architekten und Investoren Arbeit und Geld zu verschaffen. Und uns noch unbezahlbarere Wohnungen.

Selbst gut klingende Ansätze – wie die kürzliche Verzwanzigfachung des möglichen Bußgeldes im Landtag für den illegalen Abbruch von Denkmälern scheint mir ungeeignet für den Schutz unserer Baukultur.

Bereits jetzt besteht nach § 17 Abs. 4 OWiG (Ordnungswidrigkeitsgesetz) die Möglichkeit, bei der Bemessung der Geldbuße den wirtschaftlichen Vorteil des Täters abzuschöpfen. Dabei kann auch die Obergrenze des gesetzlichen Bußgeldrahmens überschritten werden. Ein Mehrwert der Neuerung ist daher nicht wirklich erkennbar. Eine qualitative Änderung wäre die Einführung eines Straftatbestandes.

Bei der 1. Lesung zu dieser Gesetzesänderung sollten wir deshalb genau hinhören, wenn der Landtagsabgeordnete Josef Schmid ab Min. 4:56 sagt: „Wenn’s dann weg ist, stellen sich auch die Fragen, ob man nicht dann tatsächlich besser auch die Wohnungen baut, statt 1 oder 2 Wohnungen, dann 7 oder 8. Das tut den entsprechenden Märkten gut.“

Diese zwei Sätze , zeigen, dass die Politik vom Kampf um das Uhrmacherhäusl nichts – aber rein gar nichts – verstanden hat.

Wird ein illegales, strafbares Ansinnen eines Investors allein dadurch, dass es ein Ansinnen der Stadt oder einer Gemeinde wird, legal? Mitnichten! – Im Gegenteil!

Damit spekuliert die öffentliche Hand – wie ein Investor – mit  unseren Denkmälern, die sie vorgibt zu schützen.

Diese zwei Sätze zeigen, dass Verwaltung und Politik immer noch nicht begriffen haben, dass sie Teil dieses Werte- und Kulturverfalls sind.

Liebe Giesinger, liebe Ramersdorfer, eure Anliegen sind keine Einzelfälle. Sie sind strukturell.

Dass wir Bürger ehrenamtlich – also unentgeltlich, aber fast hauptberuflich – für den Denkmalschutz kämpfen, ist blamabel und MUSS sich ändern!

2 Kommentare

  1. Mit Herzblut und Durchblick. Das neoliberale Laisser-faire auch und gerade in Bayern verleitet die Gangster unwiederbringliche Werte um des Mammon willen zu zerstören.

  2. Besser kann man es nicht formulieren! Danke für den Leserbrief Elke Wendrich.

    Auch in M-Forstenried wird gerade der älteste Bauernhof von München, der Derzbachhof von 1751, zerfleischt, masakriert, und bis zur Unkenntlichkeit überformt Ein unglaubliches Beispiel für Zerstörung alter Baukultur aus der Zeit von Mozart und Kaiserin Maria Theresia von Österreich.
    Und alles ist genehmigt und begleitet von den Denkmalbehörden zu Gunsten eines Investors.

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