Der Verein Hochhaus Stop will das umstrittene Hochhaus-Projekt am Paketpost-Areal in Neuhausen nun über eine Klage kippen – und hat dafür prominente Unterstützung. Wie das klappen soll…
Seit 30. Juni ist es offiziell: Die Hochhaustürme auf dem Paketpost-Areal in Neuhausen werden gebaut. Der Bebauungsplan für das umstrittene Projekt ist an diesem Tag in Kraft getreten. Der Stadtrat hatte bereits im November 2025 grünes Licht gegeben.
…Das Ziel: den Bebauungsplan kippen lassen
Die beiden Vorsitzenden, der CSU-Landtagsabgeordnete Robert Brannekämper und der ehemalige SPD-Stadtrat Wolfgang Czisch, sowie Alt-OB Christian Ude und der ehemalige Chef der Bayerischen Schlösser- und Seenverwaltung Bernd Schreiber erklärten am Mittwoch, man werde eine Normenkontrollklage vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof unterstützen.….Selbst klagen können die Hochhaus-Gegner nicht, sondern nur betroffene Eigentümer aus dem Umfeld des Areals oder Verbände, etwa aus dem Bereich Naturschutz. Mit solchen sei man bereits im Gespräch, so Czisch. Man plane, die Klage zum Ende des Jahres einzureichen. Betroffen seien diese etwa durch Mängel im Bebauungsplan beim Lärmschutz, Verkehr und beim Thema Grundwasser, durch die bis zu 50 Meter tiefen Fundamente.
…Das Gegenteil von klimagerechtem Bauen
Brannekämper sprach von einem „ökologischen und städtebaulichen Sündenfall“. Er mahnte an, gerade jetzt sei klimagerechtes Bauen das Gebot der Stunde. Der Bau von 156 Meter hohen Wolkenkratzern in einem Hitzehotspot der Stadt und die extrem dichte Bebauung des gesamten Areals seien aber das genaue Gegenteil…..…Zudem wird kritisiert, die Stadt komme dem Investor zu stark entgegen. Nicht nur habe sie ihm ein extrem hohes Baurecht eingeräumt, das eine geschätzte Brutto-Werststeigerung von 418,7 Millionen erfülle. Obendrein habe sie ihm gestattet, die Sanierungskosten für die denkmalgeschützte Paketposthalle auf seine Abgabe im Rahmen der sozialgerechten Bodennutzung (Sobon) zu verrechnen. Damit spare er sich die Sanierungskosten. Die Sobon aber werde auf diese Weise zweckentfremdet, die Stadt und damit die Allgemeinheit bleibe auf den Folgekosten für Infrastruktur sitzen.
Investor kann trotz Klageandrohung mit dem Bau beginnen
Klar ist: Eine solche Klage hat für das Projekt keine aufschiebende Wirkung. Beklagt wäre zwar die Stadt, hauptsächlich betroffen jedoch Investor Büschl. Wie dieser mit der durch die Klage eventuell entstehenden Unsicherheit umgehe, sei seine Entscheidung als Unternehmer, so die Hochhaus-Gegner.
weiterlesen (leider nur mit Abo)von Myriam Siegert
Foto: Visualisierung der Türme von der Friedenheimer Brücke aus © Robert Hölzl
PS: Wenn Sie den Artikel komplett lesen möchten, wir senden ihn Ihnen gerne zu, einfach eine Email an die Redaktion.
