Das Bürgerbegehren „HochhausSTOP“, das sich gegen die Errichtung von Hochhäusern auf dem PaketPost-Areal in München richtet, ist nicht zulässig.
Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) gestern bekanntgegeben. Er bestätigt damit die Auffassung der Landeshauptstadt München. Die Stadt hatte im Mai 2025 das Bürgerbegehren als unzulässig zurückgewiesen und entschieden, den beantragten Bürgerentscheid nicht durchzuführen.
Ein dagegen …
