Rathausumschau vom 26. November 2025: PaketPost-Areal: 1.200 neue Wohnungen und 3.000 Arbeitsplätze

In der heutigen Vollversammlung hat der Stadtrat Baurecht für zirka 1.200 neue Wohnungen und 3.000 Arbeitsplätze im Umfeld der denkmalgeschützten Paketposthalle in Neuhausen-Nymphenburg beschlossen.

Zur Schaffung eines zukunftsweisenden Stadtquartiers auf einer Fläche von 8,7 Hektar wurde der Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2147 als Satzung sowie die Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung beschlossen.

Zentrales Element der Planung ist die denkmalgeschützte Paketposthalle.
Das Erdgeschoss wird nach der Sanierung frei zugänglich und der Öffentlichkeit als Freifläche für Erholung, Sport und Spiel, für temporäre Veranstaltungen sowie als Treffpunkt zur Verfügung gestellt. Im Untergeschoss sind kulturelle und kreativwirtschaftliche Nutzungen vorgesehen.

Im Umfeld der Halle sind neben den zwei 155 Meter hohen Türmen zwei weitere Hochpunkte und Blockbebauungen geplant. Es entsteht Raum für Wohnungen, Einzelhandel, Büros, Hotelnutzung, Gastronomie, soziale Einrichtungen und Ähnliches. Eine Gemeinschaftstiefgarage ist vorgesehen. Öffentliche und private Grün- und Freiflächen auf dem Boden und den Dächern dienen der Erholung von Bewohnerschaft und Beschäftigten. Für den Fuß- und Radverkehr gibt es Wegeverbindungen innerhalb des Quartiers, zu den Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs und in die angrenzenden Stadtquartiere.
Das Projekt wurde mehrmals in der Stadtgestaltungskommission vorgestellt, zuletzt im Mai 2023. Das Gremium begrüßt die Masterplanung von Herzog & de Meuron mit Vogt Landschaftsarchitekten einschließlich der geplanten Hochhäuser und betont die zentrale Bedeutung der Paketposthalle und ihre öffentliche Zugänglichkeit.

Stadtbaurätin Professorin Dr. (Univ. Florenz) Elisabeth Merk: „Die heute vom Stadtrat gefassten Beschlüsse zum PaketPost-Areal setzen einen wichtigen Impuls für die Weiterentwicklung der Bahnachse. Wer hätte noch vor zehn Jahren gedacht, dass die Paketposthalle einmal für alle Münchnerinnen und Münchner zugänglich sein wird. Man darf gespannt sein, welche Angebote es dort künftig geben wird. Die beiden geplanten Hochhäuser werden das Stadtbild neu prägen und in wiederum zehn Jahren wahrscheinlich kaum wegzudenken sein.
Persönlich freue ich mich am meisten über die große Zahl an bezahlbaren Wohnungen und die Schaffung neuer Arbeitsplätze auf dem Gebiet.“

Aktuell wird eine Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts geprüft, wonach die Ablehnung eines in diesem Zusammenhang beantragten Bürgerbegehrens rechtmäßig war. Der Bebauungsplan wird wegen dieser Beschwerde erst bekannt gemacht und damit in Kraft gesetzt werden, wenn und soweit eine entsprechende rechtskräftige Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vorliegt.
Weitere Informationen zum Projekt unter https://stadt.muenchen.de/infos/paketpost-areal.html.

Foto: die zwei dunklen Hochhäuser, die links der Lampe zu sehen sind, sind jetzt vom Stadtrat genehmigt – aber es könnten danach noch mehr werden, wie die hell eingezeichneten Hochhäuser vermuten lassen!

Ein Kommentar

  1. Offenbar möchte die Stadt die Bürger nicht zu den Hochhäusern befragen lassen. Lieber möchte sie das Angebot der Kapitalsammelstellen annehmen. Im Ergebnis hätten die drei Fraktionen es geschafft dass: in Bayern die Bürger über Bürgerbegehren sich nicht mehr an der Gestaltung ihrer Stadt beteiligen können. Hoffentlich schützt uns das Gericht vor dieser Konsequenz.
    Wie konnte es soweit kommen? 2004 hat der Bürgerentscheid von Georg Kronawitter die Bauhöhe auf 100 m begrenzt.
    Die Stadt ging so vor:
    Kein städtebaulicher Wettbewerb an der Paketposthalle
    Keine Bürgerbeteiligung, stattdessen ein „Bürgergutachten von 120 willkürlich ausgesuchten Laien denen man ohne Münchenbeachtung das Baugrundstück mit definiertem Baurecht zur Beurteilung vorlegte. Diese sagten München brauche keine Hochhäuser aber wenn man das Grundstück alleine betrachte könne man so extrem bauen.
    Auf 500 S wurde eine neue Hierarchie der Güter eingeführt die Denkmalrecht als „Wegwägbar“ erlaubte.
    Das Ergebnis ist, dass der Wille der Investoren als „Mehrwert“ für die Stadt (!) erklärt wurde und sakrosankt für die Stadtratsmehrheit wurde.
    So ersetzte die Stadtratsmehrheit den Willen der Inwestoren al „Stadtratwillen“

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