Ein Investor will an der Lindenschmitstraße in Sendling drei „Townhäuser“ bauen und müsste dafür Bäume fällen. Dagegen klagt ein Naturschutzverband und erzielt vor Gericht einen erstaunlichen Erfolg.
Es ist ein aufsehenerregender Gerichtsbeschluss für den Baumschutz und gegen die Nachverdichtung von Hinterhöfen: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat die Baugenehmigung für ein zusätzliches Wohngebäude hinter einem denkmalgeschützten Altbau an der Lindenschmitstraße 25 im Münchner Stadtteil Sendling vorerst gekippt. Es ist ein Beschluss im Eilverfahren, der zugleich die entgegengesetzte Entscheidung des Verwaltungsgerichts als erster Instanz korrigiert.
…Der VGH hat nun mit einer ausführlichen Begründung entschieden, dass „das Entfernen geschützter Gehölze nur genehmigt werden kann, wenn (…) ein Anspruch auf Genehmigung eines Vorhabens besteht“. Ein solcher Anspruch bestehe hier aber nicht, da das Neubauprojekt eines privaten Investors sich nicht in die nähere Umgebung einfüge. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.
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