TZ vom 24. April 2025: Hochhaus-Hammer: Juristen der Stadt München erklären Bürgerbegehren für nicht zulässig

Die Juristen der Stadt München erklären das Bürgerbegehren „Hochhaus-Stop“ für unzulässig und raten von einem Bürgerentscheid ab. Das allerdings muss der Stadtrat beschließen.

….Das Bürgerbegehren gegen die umstrittenen Hochhäuser an der Paketposthalle ist rechtlich unzulässig. Zu dem Schluss kommen nach Infos unserer Redaktion die Juristen der Stadtverwaltung. Demnach wird die Fragestellung bemängelt. Sie greife zu sehr in die Planungshoheit ein.
….Mit dem Bürgerbegehren wenden sich die Mitglieder der Initiative „Hochhaus-Stop“ gegen die Pläne des Grünwalder Investors Ralf Büschl, auf dem Areal am Hirschgarten zwei Wolkenkratzer mit einer Höhe von 155 Metern zu errichten. Das Argument: Das Projekt an der denkmalgeschützten Paketposthalle wäre „der Dammbruch zur gesichtslosen Hochhausstadt“. „München ist auch ohne monströse Hochhaustürme Heimat und Wohlfühlort von 1,5 Millionen Münchnerinnen und Münchnern und bis zu neun Millionen Touristen im Jahr“, heißt es in der Begründung des Bürgerbegehrens.

..Allerdings kommen die Haus-Juristen zu der Auffassung, dass die Fragestellung des Bürgerbegehrens gegen das sogenannte Abwägungsgebot des Baugesetzbuches verstößt. Demnach entscheidet jede Kommune selbst – in einem Abwägungsprozess – wie und wo sie etwas baut.
..Die Gestaltungsfreiheit wäre mit der Fragestellung des Bürgerbegehrens: „Sind Sie dafür, dass die Stadt München alle Maßnahmen ergreift, damit im Umfeld der Paketposthalle KEIN Hochhaus gebaut wird, das über 60 Meter hoch ist?“ zu stark beeinträchtig, so die Einschätzung der Juristen. Die Verwaltung schlägt daher vor, das Bürgerbegehren als unzulässig zurückzuweisen und den angestrebten Bürgerentscheid nicht durchzuführen.
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von Sascha Krawoski

Anmerkung: Bitte kommt am Mittwoch, den 30. April um 8 Uhr zum Rathaus (wer kann)
Wir fragen uns; Wer sind die Juristen der Landeshauptstadt und warum geben sie ein Einschätzung Zugunsten des Investors ab? Mit „Die Verwaltung ist wohl das Referat für Stadtplanung und Bauordnung unter Leitung von Frau Prof. Dr. (I) Elisabeth Merk gemeint, die sicherlich wieder eine Beschlußvorlage an die Stadträte am Wochenende verschicken wird, in der steht: Beschluß vom 30. April 2025 – mit der Empfehlung das Bürgerbegehren abzulehnen!

2 Kommentare

  1. Bürgerbegehren sind dazu da, kommunale Fehlentscheidungen zu vermeiden oder zu korrigieren. Da gibt es kein „zu sehr“! Offenbar lässt sich das Planungsreferat vor den Karren des Investors spannen! Bleibt die Hoffnung, dass die Stadtratsfraktionen sich nicht auf den Kriegspfad mit über 30 000 Bürgern begeben werden!

  2. Ich bin zufällig, bevor ich diese Nachricht gelesen habe, im Bus über die Donnersberger Brücke gefahren. Da kann man im Vergleich mit den Häusern am Hirschgarten recht eindrucksvoll abschätzen, wie hoch die Büschl-Penisse würden.

    Also: die Fragestellung des Bürgerbegehrens greife zu sehr in die Planungshoheit ein. Ich finde, demgegenüber greift die Höhe der Türme zu sehr in die Lufthoheit der Münchner Bürger ein.

    Gern lebe ich in einer Stadt, die sich von New York und Singapur unterscheidet.
    Und wenn ich überlege, welche Probleme die Menschheit gerade und besonders hat: von Klimaveränderung, Zerstörung der landwirtschaftlichen Ressourcen, bis Kriege, kann ich nur zur Zurückhaltung raten.
    Nebenbei, Immobilienhaie haben uns nie auf Dauer gut getan, von Schneider über Trump und Benko – Gier und Leichtgläubigkeit und nochmal Gier sind auch hier nicht ausgeschlossen.

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