Rathausumschau vom 12. Februar 2025: Zwei Jahre „Grünflächen erhalten“ – Positive Flächenbilanz

Vor zwei Jahren hat die Vollversammlung des Stadtrats mehrheitlich beschlossen, die Forderung des Bürgerbegehrens „Grünflächen erhalten“ zu übernehmen.

Dabei wurde festgelegt, dass sowohl der Erhalt der im Flächennutzungsplan dargestellten allgemeinen Grünflächen als auch der öffentlichen Grünanlagen der Grünanlagensatzung als grundsätzliche Zielvorgabe Eingang in die laufenden Bauleitplanverfahren finden muss.
Ferner muss die Landeshauptstadt München die Vorgaben des Bürgerbegehrens in ihrer Eigenschaft als Eigentümerin städtischer Flächen beachten, die im Flächennutzungsplan als allgemeine Grünflächen dargestellt sind, wenn sie selbst als Bauherrin auftritt.
Nun hat das Referat für Stadtplanung und Bauordnung eine positive Flächenbilanz vorgelegt. Die Bilanz zeigt, dass alle seitdem beschlossenen Bebauungspläne zu einer Mehrung oder mindestens zu einer Beibehaltung des Grünflächenanteils führten. Dieser positive Zwischenstand lässt sich auch darauf zurückführen, dass innerhalb von Bauflächen eines Bebauungsplans nicht nur Wohnungen gebaut werden, sondern regelmäßig auch Grünflächen entstehen.

Auf Ebene der Flächennutzungsplanung kamen etwa 10,7 Hektar an allgemeinen Grünflächen hinzu.
Stadtbaurätin Professorin Dr. (Univ. Florenz) Elisabeth Merk: „Wir haben es geschafft, mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und gleichzeitig Grünflächen zu erhalten oder gar zu vermehren. Wir werden deshalb auch weiterhin gewissenhaft alle Belange im Rahmen der Bauleitplanung miteinander abwägen, damit möglichst viel Wohnraum und möglichst viele erlebbare und nutzbare Grünflächen entstehen können.“

Konkret gibt es im Rahmen der Bebauungspläne „Lerchenauer Straße“ (Nr. 2138), „Kirschgelände“ (Nr. 2146) und „Otto-Hahn-Ring“ (Nr. 2145) künftig mehr allgemeine Grünflächen. Das gleiche gilt auch für den Bebauungsplan „Freisinger Landstraße“ (Nr. 2113), der im 1. Quartal 2025 dem Stadtrat als Satzungsbeschluss vorgelegt werden soll.
Beim Bebauungsplan „Hirmerei“ (Nr. 2164) blieb die im Flächennutzungsplan als Sondergrünfläche dargestellte Fläche unverändert.

Foto: Aktion auf dem Marienplatz „Grünflächen erhalten“, © Robert Hölzl

Ein Kommentar

  1. Wenn man den verwilderten Eggarten mit 1850 Wohnungen überbaut, im Süden einen Streifen mit Bäumen stehen lässt und diesen Streifen in der Bauleitplanung als Allgemeine Grünfläche ausweist, wird die Stadt es formal auch so sehen, dass sie die Grünflächen erhöht hätte. Denn im Flächennutzungsplan ist der Eggarten als Bahn- und Gewerbeflächen ausgewiesen.

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