1 Jahr Bürgerbegehren „Grünflächen erhalten“ 2: Was hat das Bürgerbegehren gebracht?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Dirk Höpner, Nicola Holtmann und Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/München-Liste) vom 27.2.2024
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr. (Univ. Florenz) Elisabeth Merk:
Mit Schreiben vom 27.2.2024 haben Sie gemäß § 68 GeschO folgende Anfrage an Herrn Oberbürgermeister gestellt, die vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung wie folgt beantwortet wird.
In Ihrer Anfrage führen Sie Folgendes aus:
„Der Stadtrat hat am 1.3.2023 die Forderungen des Bürgerbegehrens ‚Grünflächen erhalten‘ übernommen. Nach einem Jahr, sprich zum 29.2.2024, soll hier Bilanz gezogen werden, weshalb Sie um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen bitten.“
Frage 1:
In welchen Vollversammlungen und Ausschüssen wurde über Angelegenheiten* abgestimmt, die Allgemeine Grünflächen betreffen? Wir bitten um eine Aufstellung von Datum, Vollversammlung bzw. Ausschuss, Tagesordnungspunkt und Angabe der jeweiligen Grünfläche.
* Unter Angelegenheiten sind alle Tagesordnungspunkte der Vollversammlungen und der Ausschüsse zu verstehen, die allgemeine Grünflächen betreffen. Beispielsweise im Planungsausschuss wären es Eckdatenbeschlüsse, Wettbewerbsergebnisse, Aufstellungsbeschlüsse, Billigungsbeschlüsse, Flächennutzungsplanänderungen, Satzungsbeschlüsse und weitere. Auch temporäre Bebauungen von allgemeinen Grünflächen für Schulen, Unterkünfte, … sind zu berücksichtigen.
Antwort:
Zur Beantwortung dieser Frage wird auf die Angaben in der beigefügten Tabelle (siehe Anlage „Beschlüsse zu Planungsverfahren ab Übernahme des Bürgerbegehrens (1.3.2023) mit Betroffenheit AG Fläche“) verwiesen. Dabei zeigt die Tabelle jene Sitzungsvorlagen auf, in denen über Flächen abgestimmt wurde, die im (bislang geltenden) Flächennutzungsplan als „Allgemeine Grünfläche/n“ dargestellt waren bzw. sind. Auch Beschlüsse zu temporären Bebauungen von allgemeinen Grünflächen für Schulen und Unterkünfte sind hier aufgelistet.
Ergänzend hierzu wird auf die Rückmeldungen des Referats für Bildung und Sport und des Sozialreferats zur Thematik „temporäre Bebauungen von allgemeinen Grünflächen“ sowie des Baureferates zur Kategorie „Allgemeiner Grünflächen“ hingewiesen.Das Referat für Bildung und Sport meldete zurück, dass im Rahmen der beiden Beschlüsse der Schul- und Kitabauoffensive im letzten Jahr:
– Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 10063 „Schul- und Kitabauoffensive – Sachstandsbericht 2023“, behandelt in der Sitzung des Bildungsausschusses gemeinsam mit dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss und dem Bauausschuss vom 4.7.2023 (als TOP 1) sowie in der Vollversammlung vom 26.7.2023 (als TOP B17) und
– Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 11583 „Schul- und Kitabauoffensive – 5. Schulbauprogramm“, behandelt in der Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 5.12.2023 (als TOP 2), des Bildungsausschusses gemeinsam mit dem Bauausschuss vom 6.12.2023 (als TOP 1), sowie
der Vollversammlung vom 20.12.2024 (als TOP B41)
nicht über die Thematik „Grünflächen erhalten“ abgestimmt wurde.
Es wurde lediglich im Vortrag und bei der Beantwortung von Anträgen darüber berichtet, dass bei betroffenen Standorten die Abstimmung im Stadtrat im Rahmen der entsprechenden Beschlussvorlagen zu den Bauleitplanverfahren im Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung erfolgt. Bei der sog. Böglwiese, die fälschlicher Weise im Zusammenhang mit der Thematik „Grünflächen erhalten“ seitens Dritter genannt wurde, wurde zwar über die temporäre Errichtung eines Ausweichquartiers/einer Pavillonanlage entschieden. Bei der Böglwiese handelt es sich jedoch um eine „Gemeinbedarfsfläche Erziehung“ (die in der grafischen FNP-Darstellung mit „E“ gekennzeichnet ist) mit gültigem Bebauungsplan und damit gerade nicht um eine „Allgemeine Grünfläche“.
Ergänzend zu den Eintragungen in der o.g. Tabelle zur Stadtratsbehandlung derjenigen temporären Unterkünfte für Geflüchtete, die von der durch den Stadtrat übernommenen Forderung des Bürgerbegehrens „Grünflächen erhalten“ tangiert sind, gab das Sozialreferat zusätzlich folgende Anmerkungen:
– Die Standortbeschlüsse des Sozialreferates beinhalten teilweise die Finanzierungen der betrieblichen Angelegenheiten (Betriebsführung, Sicherheitsdienst, …). Es wurde angenommen, dass für die Anfrage der Fraktion ÖDP/Münchner Liste diese Finanzierungsaspekte nicht von Relevanz seien, sondern ggf. die bauliche Finanzierung. Deshalb wurden diese für eine einfachere Unterscheidung nicht als Standort- und Finanzierungsbeschlüsse eingetragen.
– In der Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 08904, deren Beschluss im Sozialausschuss vom 16.3.2023 (als TOP 5) in das Plenum der Vollversammlung vom 22.3.2023 (als TOP A5) vertagt wurde, war das Thema Grünflä-chensatzung in Ziffer 3.3 „Grünflächen“ als eigenständiger Unterpunkt aufgenommen.
Das Baureferat teilte mit, die Kategorie „Allgemeine Grünflächen“ löse i.d.R. eine planungsrechtliche Betroffenheit aus. Da das Baureferat keine planungsrechtlichen Entscheidungen herbeiführe, befasse das Baureferat den Stadtrat diesbezüglich auch nicht mit entsprechenden Angelegenheiten. Das Baureferat gehe davon aus, dass die Herstellung oder Sanierung einer Öffentlichen Grünanlage, die gleichzeitig auch eine Allgemeine Grünanlage i.S.d. des Flächennutzungsplans sein könne, nicht Ziel der Anfrage der Fraktion ÖDP/Münchner Liste sei.
Frage 2:
Bei welchen Grünflächen wurden die Planungen unverändert fortgesetzt?
Antwort:
Bei sämtlichen laufenden Bauleitplanverfahren (Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung sowie Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplanes mit Grünordnung) wird die grundsätzliche Zielvorgabe der durch den Stadtrat übernommenen Forderung des Bürgerbegehrens seit der Entscheidung des Stadtrats vom 1.3.2023 in die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange aufgenommen, d.h. man hat sich in allen laufenden Verfahren hiermit auseinandergesetzt. Es wurde kein Verfahren aufgrund der durch den Stadtrat übernommenen Forderung des Bürgerbegehrens eingestellt.
Für das Bebauungsplanverfahren „Heltauer Straße“ hat der Stadtrat zwei Monate nach Übernahme der Forderung des Bürgerbegehrens beschlossen, vor der Auslobung des städtebaulichen und landschaftsplanerischen Ideen- und Realisierungswettbewerbs die bisherigen Planungen und Eckdaten nochmals vertieft zu prüfen und unter Berücksichtigung der grundsätzlichen Zielvorgabe der durch den Stadtrat übernommenen Forderung des Bürgerbegehrens („Erhalt der Allgemeinen Grünflächen“) zu betrachten (vgl. Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 3.5.2023, Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 09587).
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung, ob die durch den Stadtrat übernommene Forderung des Bürgerbegehrens in abwägungsfehlerfreier Weise berücksichtigt wurde, ist die Schaffung von Baurecht durch entsprechende endgültige Beschlüsse bzw. Satzungsbeschlüsse. Dies ist seit Übernahme der Forderung des Bürgerbegehrens durch den Stadtrat in drei Verfahren der Fall gewesen: In den Verfahren „Kirschgelände“ (= Endgültiger Beschluss über die Änderung des Flächennutzungsplans im BereichIV/41 und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 2146) und „Lerchenauer Straße (Endgültiger Beschluss zu Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich V/63 und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 2138) wurden die Lagen der bislang im Flächennutzungsplan dargestellten Allgemeinen Grünflächen in Teilbereichen geändert, es entstanden in beiden Verfahren jedoch neue und deutlich größere Allgemeine Grünflächen. Im Verfahren „Knorrstraße, Siedlung Am Hart“ (= Satzungsbeschluss zur Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 462) wurde die im Flächennutzungsplan dargestellte Allgemeine Grünfläche nicht verändert.
Frage 3:
Bei welchen Grünflächen stimmte der Stadtrat für eine Berücksichtigung des Bürgerbegehrens?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 2.
Die Anlage kann abgerufen werden unter https://risi.muenchen.de/risi/antrag/detail/8287677#ergebnisse