Das Amtsgericht München spricht den Eigentümer und einen Bauunternehmer wegen Sachbeschädigung schuldig. Der Prozess wirft auch ein Licht auf die harschen Methoden auf dem Münchner Immobilienmarkt.
Hinter der Maske ist nicht erkennbar, wie Andreas S. das Urteil aufnimmt. Ganz gelegen kommt es ihm offenbar nicht, vor allem zeitlich. Kurz vor Ende der Ausführungen von Richter Martin Schellhase verlässt S. den Saal B 275 des Strafjustizzentrums in München. Er muss zum Flughafen. “Danke, schöne Sommerferien”, sagt der 45 Jahre alte Eigentümer des Uhrmacherhäusls beim Hinausgehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
….Sie hätten gemeinsam geplant, das denkmalgeschützte Uhrmacherhäusl in Obergiesing an zwei Tagen im Spätsommer 2017 mutwillig illegal abzureißen, so sieht es das Gericht. Eigentümer S. habe auf dem Grundstück an der Oberen Grasstraße ein neues größeres Haus bauen wollen, entsprechende Zeichnungen gebe es.
….Zuvor hatte S. den Mietern des Hauses wegen Eigenbedarf gekündigt und ihnen daraufhin das Wasser abgedreht, den Strom abgeschaltet sowie Dachziegel am Haus entfernt.
…”Ich gehe davon aus, dass es einen Plan gab, das Uhrmacherhäusl abzureißen”, sagt Richter Schellhase in seinem Urteilsspruch. Ein Versehen durch zwei miteinander verwechselte Baustellen – wie es die Verteidigung immer wieder versuchte hatte, glaubhaft zu machen – passt für den Richter nicht ins Bild, zumal einige der beauftragten Handwerker niemals von einer anderen Baustelle als jener in Obergiesing gehört hatten.Hauseigentümer Andreas S. sei mit “äußerster krimineller Energie” vorgegangen, um die im Gebäude verbliebenen Mieter zu vertreiben. Auf Bildern habe man gesehen, dass Wasser in das Haus eingetreten und es dadurch “eine einzige Eistruhe” geworden sei. Der Angeklagte habe eine Gesundheitsgefährdung der Mieter in Kauf genommen. ….
von Lea Kramer
Dazu auch ein Bericht beim BR ( Chronologie eines Skandals: Das Uhrmacherhäusl in Giesing)