Süddeutsche vom 29. Juli 2022: 132 500 Euro Geldstrafe für Abriss des Uhrmacherhäusls

Das Amtsgericht München spricht den Eigentümer und einen Bauunternehmer wegen Sachbeschädigung schuldig. Der Prozess wirft auch ein Licht auf die harschen Methoden auf dem Münchner Immobilienmarkt.

Hinter der Maske ist nicht erkennbar, wie Andreas S. das Urteil aufnimmt. Ganz gelegen kommt es ihm offenbar nicht, vor allem zeitlich. Kurz vor Ende der Ausführungen von Richter

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