Pressemitteilung der Bürgerinitiative Lebenswertes Germering zur Zurückweisung der Beschwerde der Stadt Germering

Auch in zweiter Instanz, diesmal vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (kurz VGH), hat die
Bürgerinitiative “Lebenswertes Germering” Recht bekommen.


Die Beschwerde der Stadt Germering gegen die „Einstweilige Anordnung“ des Bayerischen Verwaltungsgerichtes München, ist in zweiter Instanz vom VGH als unbegründet zurückgewiesen worden. Damit bleibt es dabei, dass die Bebauungspläne für das Kreuzlinger Feld in der vorliegenden Form vorerst nicht in Kraft gesetzt werden dürfen! Erst muss erneut das Bayerische Verwaltungsgericht über die Klage der Bürgerinitiative gegen die Nichtzulassung des
Bürgerbegehrens entscheiden.


Sind damit jetzt endlich alle Fragen geklärt? Mitnichten! Beide Gerichtsinstanzen haben ihre Entscheidungen auf eine sehr detaillierte Prüfung des Bürgerbegehrens gestützt. Beide Male wurden insbesondere die Abstimmungsfrage nebst Begründungen geprüft. Beide Instanzen konnten keinerlei Rechtsmängel oder Formfehler in dem Bürgerbegehren entdecken. Klar ist jetzt zumindest, dass das Rechtsgutachten, das die Stadt in Auftrag gegeben hat, sachlich falsch und juristisch nicht haltbar ist.
Die Bürgerinitiative „Lebenswertes Germering“ erwartet daher, dass die Germeringer Bürger*innen nunmehr durch einen Bürgerentscheid aktiv am weiteren Fortgang des Planungsverfahrens beteiligt werden.


Eine Stadtverwaltung kann für oder gegen ein Bauprojekt sein, kann sachlich argumentieren und zu überzeugen versuchen. Auch die Bürgerinitiative scheut einen fairen Austausch von Argumenten nicht. In der formalen Frage der Zulassung eines Bürgerentscheides hat sich die Stadtverwaltung aber strikt neutral zu verhalten. Das ist hier ganz offensichtlich nicht der Fall.
Für die Stadtratssitzung im Januar 2022 ist das Kreuzlinger Feld wohl wieder auf der Tagesordnung.
Sollte der Stadtrat dort die Fehleinschätzung im eigenen Rechtsgutachten eingestehen und den Bürgerentscheid zulassen, steht das Planungsprojekt wieder da, wo es im Juli 2021 stand. Nur damals hätte der Bürgerentscheid zusammen mit der Bundestagswahl stattfinden können. Wahllokale wären eingerichtet gewesen, Wahlhelfer wären benannt und vor Ort gewesen, Wahlunterlagen hätten gemeinsam verschickt werden können. Alles das muss auch für einen Bürgerentscheid in einem eigenen Termin durch die Kommune bereitgestellt werden. Alles das kostet die Stadt viel Geld.

Die Bürgerinitiative “Lebenswertes Germering” hat vor der Abgabe der Unterschriften zum Bürgerbegehren in persönlichen Gesprächen mit dem Rechtsamt der Stadt Germering genau auf dieses aufwandsoptimierte Vorgehen hingewirkt. Man hätte im Rechtsamt der Stadt das Bürgerbegehren prüfen und als zulässig bewerten können. Für weitere Unterstützung hätte man kostenlose Rechtshilfe aus dem Landratsamt in Anspruch nehmen können. Dann gäbe es seit dem 26. September 2021 längst die vielfach eingeforderte rechtssichere Entscheidung. Leider wurde
dieser Weg nicht beschritten.

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