Auch in zweiter Instanz, diesmal vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (kurz VGH), hat die
Bürgerinitiative “Lebenswertes Germering” Recht bekommen.
Die Beschwerde der Stadt Germering gegen die „Einstweilige Anordnung“ des Bayerischen Verwaltungsgerichtes München, ist in zweiter Instanz vom VGH als unbegründet zurückgewiesen worden. Damit bleibt es dabei, dass die Bebauungspläne für das Kreuzlinger Feld in der vorliegenden …