Süddeutsche vom 18. November 2021: Gericht bestätigt Baustopp für „Motel One“ an der Schillerstraße

Zweite Schlappe für die Stadt und die Investoren im Streit um den geplanten Neubau eines „Motel One“ an der Schillerstraße 3: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat den bereits in erster Instanz vom Verwaltungsgericht München verhängten Baustopp bestätigt. Die Betreiber des im Nachbarhaus gelegenen Hotels „Schiller 5“ waren vor Gericht gezogen, um gegen eine wasserrechtliche Erlaubnis vorzugehen, die das Referat für Klima- und Umweltschutz (RKU) den Bauherren von Concrete Capital, einem Münchner Immobilienunternehmen, erteilt hatte.
…….Das RKU teilt auf Anfrage lediglich mit, man prüfe derzeit, welche Auswirkungen der Beschluss des VGH habe. Benno Ziegler, der Rechtsanwalt der Hotelbetreiber vom Nachbargrundstück, sieht in der Entscheidung „einen dringenden Weckruf an die Stadt, die Genehmigungspraxis zu überdenken“. Das Referat habe dem Investor einen Gefallen getan, indem es „die Bedeutung des Grundwassers in der Schillerstraße kleingeredet hat“. Der Verlauf dieses Rechtsstreits werde „Auswirkungen auf die ganze Stadt haben“.
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Sebastian Krass

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