Wichtiger Etappensieg für die Bürgerinitiative „Lebenswertes Germering“

In buchstäblich letzter Minute konnte die Bürgerinitiative “Lebenswertes Germering” einen wichtigen Etappensieg auf dem Weg zu einem Bürgerentscheid über die Bebauung am Kreuzlinger Feld erringen.

Das Bayerische Verwaltungsgericht (VG) München gab dem Antrag der Initiative auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Stadt Germering statt. Damit wird verhindert, dass am 12.10.2021 die Stadt Germering durch die vorgesehene Beschlussfassung der Bebauungspläne und deren Veröffentlichung Baurecht am Kreuzlinger Feld schafft. Die Entscheidung des Gerichts zur Zulässigkeit eines Bürgerentscheides wollte man in der Stadtführung nicht abwarten. So aber ist das VG München eingeschritten und untersagt eine Veröffentlichung des Satzungsbeschlusses, so er denn am Dienstag 12.10.2021 getroffen wird. Damit erlangen die Bebauungspläne auch keine Rechtskraft. Die Bürgerinitiative kann damit weiter darauf bauen, dass in einem Hauptverfahren ihrer Klage gegen den Beschluss des Stadtrates vom 07. Juli 2021 zur Zurückweisung des Bürgerbegehrens wegen einer nicht eindeutigen Fragestellung, stattgegeben wird und es zu einem Bürgerentscheid kommt.

Diesen Bürgerentscheid für eine vernünftige Bebauung am Kreuzlinger Feld hatten im Frühjahr 2021 fast 3.000 Einwohner der Stadt mit ihrer Unterschrift gefordert. Jetzt ist erneut die Stadtverwaltung bzw. der Stadtrat am Zug und muss entscheiden, ob bis zu einem Hauptverfahren mit einer Entscheidung des VG zur Rechtmäßigkeit des Bürgerbegehrens gewartet wird. In diesem Fall können mehrere Monate ins Land gehen, bis das Gericht zu einer Entscheidung kommt. Alternativ kann die Stadt die Rechtmäßigkeit des Bürgerbegehrens von sich aus anerkennen, und das Verfahren für einen Bürgerentscheid einleiten. Dann wäre der Bürgerentscheid innerhalb von drei Monaten durchzuführen.

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