Änderung des Flächennutzungsplanes mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich V/67 und Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2143 DB-Nordring (nördlich), Lassallestraße (östlich), Wilhelmine-Reichard-Straße (südlich), Bahnlinie zwischen DB-Nordring und Feldmoching (westlich) (Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 22 und der Aufstellungsbeschlüsse A1679 und A6)
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Kreisgruppe München des BUND Naturschutz in Bayern e.V. (BN) bedankt sich für die Beteiligung am o.g. Verfahren. Der BN nimmt dazu als anerkannter Naturschutzverband gem. §63 Abs. 2 BNatSchG Stellung:
Der BN lehnt die Bebauung der Eggarten-Siedlung ab:
- Artenvielfalt und Biotopverbund
In München kommen schätzungsweise 30-60% der in Bayern beheimateten Tierarten vor. Darunter befinden sich auch diverse Arten der Roten Listen, für die das Stadtgebiet wichtige Lebensräume bietet. Alle Tierarten, ob gefährdet oder nicht, sind dabei auf die städtische grüne Infrastruktur aus Gärten, Parks, Ruderalstandorten, Heideflächen, Wäldern usw. angewiesen, die essentielle Strukturen und Ressourcen bereitstellen. Ohne sie können Wildtiere in der Stadt nicht überleben. Somit trägt die Landeshauptstadt München hinsichtlich der vorkommenden Arten und Lebensräume, eine besondere Verantwortung für deren Erhalt. Die Eggarten-Siedlung als naturnaher und nahezu unbebauter Raum ist ein bedeutender Teil dieser grünen Infrastruktur. Sie stellt hier ein Zentrum des Biotopverbunds im Münchner Norden dar und ist Lebensraum für diverse Tierarten. Mittlerweile konnte in umfangreichen Studien gezeigt werden, dass auch in urbanen Landschaften die Größe und der räumliche Zusammenhang von Flächen einen entscheidenden, positiven Einfluss auf die vorkommende Artenvielfalt und den Nutzen für den Naturschutz haben. Das heißt, je größer und zusammenhängender eine Fläche, desto mehr Lebensräume beinhaltet sie und desto mehr Arten kann sie auch unterstützen. Im Umkehrschluss wurde auch nachgewiesen, dass die Zerschneidung und der Verlust an Fläche, z.B. durch Versiegelung, einer der Hauptursachen für das dramatische Artensterben sowohl in Städten als auch auf dem Land sind.
Wenn man sich die im Planungsgebiet vorkommende Artenvielfalt ansieht, wird dieser Zusammenhang deutlich:
Dort wurden u.a. 9 Fledermausarten nachgewiesen (alle geschützt nach Anhang IV FFH-Richtlinie). Diese nutzen das Gebiet zur Jagd und als Leitstrukturen. Darunter nutzen 4 Arten höchstwahrscheinlich Quartiere in der Siedlung. Für die Rauhautfledermaus sind sogar Wochenstuben wahrscheinlich. Das sind 42% aller Arten, die sich in Bayern regelmäßig fortpflanzen.
Des Weiteren gibt es Nachweise (Faunistische Bestandserhebung zusammen mit eigenen Kartierungen des BN) von mindestens 36 Vogelarten. Das sind 32%, also ein Drittel, aller, bisher in München nachgewiesenen regelmäßig oder gelegentlich brütenden Arten. Unter diesen befinden sich die planungsrelevanten Arten Haus- und Feldsperling sowie Kleiber und Star. Aufgrund des Rückgangs von Insektennahrung und der Sanierung von Gebäuden ist der Star in München stark rückläufig. Der Rückgang an Insekten ist auf den Verlust von hochwertigen und großen Grünflächen zurückzuführen. Auch der Haussperling wird zusehends aus dem Münchner Stadtgebiet verdrängt, da ihm die Lebensgrundlagen durch Versiegelung und Gebäudesanierung entzogen werden. Somit trägt die Stadt München eine besondere Verantwortung für den Erhalt dieser Arten.
Des Weiteren nutzen Amphibien, wie der stark gefährdete Laubfrosch (Rote Liste Bayern), das Planungsgebiet als Korridor. Eine Nutzung durch die vom Aussterben bedrohte Wechselkröte, gilt laut faunistischer Bestandserhebung als sehr wahrscheinlich. Weitere im Gebiet vorkommende Arten sind die Erdkröte, der Grasfrosch und der Bergmolch. Damit ist das Gebiet für 26% der in Bayern lebenden Amphibienarten von Bedeutung. Insgesamt beherbergt der Großraum München zudem zwei Drittel aller in Bayern vorkommenden Wechselkröten. Es besteht also auch hier eine besondere Verantwortung für den Erhalt der vom Aussterben bedrohten Amphibienart.
Für Reptilien, wie die nachgewiesene Zauneidechse, stellt das Planungsgebiet, neben der Bahnlinie, einen bedeutsamen Trittstein dar. Zusätzlich kommen weitere Reptilien wie Blindschleiche und Ringelnatter vor.
Neben einem Lebensraum, bildet das Gebiet ein entscheidendes Zentrum im Biotopverbund des Münchner Nordens. So kreuzen sich im Eggarten zwei überragend wichtige Biotopverbundachsen (West-Ost: NSG Allacher Heide über Bahnbiotope bis zur Isar; Nord-Süd: Seenlandschaft im Norden bis zum Olympiapark). In unmittelbarer Umgebung schließen sich mehrere Flächen, die laut Arten- und Biotopschutzprogramm der Stadt München (ABSP) von regionaler, überregionaler und sogar landesweiter Bedeutung für den Naturschutz sind, an den Planungsraum an. Das bedeutet, dass die hier vorhandenen Biotope teilweise landesweit selten geworden und bedroht sind.
Die Bedeutung für den Biotopverbund zeigt sich zusätzlich in den Nachweisen (siehe Bestandserhebung Fauna) zu Laubfrosch und Zauneidechse. Zudem wird, laut faunistischer Bestandserhebung, das Planungsgebiet sehr wahrscheinlich von der Wechselkröte als Wanderkorridor genutzt.
Damit ist das Planungsgebiet von immenser Bedeutung sowohl für den Biotopverbund für vom Aussterben bedrohter und streng geschützter Arten als auch für den Erhalt der städtischen Artenvielfalt. Eine Bebauung würde allerdings zu einem massiven, langfristigen Flächenverlust und damit zu einer Zerstörung von Lebensräumen sowie einer Zerstörung des Biotopverbunds im Münchner Norden führen.
Die geplante Bebauung der Eggarten-Siedlung muss zudem vor dem Hintergrund weiterer Verluste unversiegelter Flächen im Münchner Stadtgebiet betrachtet werden:
Direkt östlich der Eggarten-Siedlung wurde eine für den Naturschutz überregional bedeutsame Fläche (siehe ABSP der Stadt München) bereits teilweise überbaut. Hinzu kommen Bauvorhaben in der Hochmuttingerstraße (Verlust von landwirtschaftlicher Fläche für die regionale Produktion), der Ratold- und Raheinstraße (Verlust von Bäumen und Sträuchern), der Lerchenauer Straße (Verlust von landwirtschaftlicher Fläche und Gebieten der Kaltluftentstehung), am Salzsenderweg (Teilbebauung einer Frischluftschneise innerhalb eines regionalen Grünzugs sowie ABSP-Flächen), an der Fasangartenstraße (Bebauung von Teilen einer Frischluftschneise und eines Gebietes der Kaltluftentstehung), die geplante Bebauung im Virginia-Depot (Verlust von Eichen- und Lindenbeständen sowie Gebüsch- und Grassäumen), etc. Weitere Hektar unversiegelter Fläche werden im Zuge der Planungen zu Freiham, der SEM-Nordost und möglicherweise der SEM- Nord verloren gehen.
Auf der anderen Seite aber werden keine städtischen Grünflächen derselben Größenordnung aus der Nutzung genommen oder als Schutzgebiete ausgewiesen oder, wie im Koalitionsvertrag für das Jahr 2020 festgesetzt, flächenmäßig bilanziert und vor Bebauung geschützt. Zudem werden zum Ausgleich keine Flächen entsiegelt, sondern bestehende unversiegelte Flächen aufgewertet. Somit erfolgt ein rein qualitativer und kein quantitativer Ausgleich. Das heißt, unterm Strich gibt es in München einen kontinuierlichen Nettoverlust an den Flächen, die der Natur- und damit auch dem Menschen zur Verfügung stehen.
Wie bereits dargestellt, zieht genau dieser Verlust an Flächen einen Artenverlust und eine Homogenisierung der städtischen Artenvielfalt nach sich. Dieser Prozess ist ein wissenschaftlicher Fakt. Eine Aufwertung bestehender Restflächen ist notwendig, kann diesen Vorgang aber höchstens Bremsen. Wichtig für den Schutz der Artenvielfalt sind weiterhin der flächenmäßige Erhalt und die Erweiterung von Grünflächen.
Somit widersprechen die Pläne zur Eggarten-Siedlung eindeutig der von der Stadt München beschlossenen Biodiversitätsstrategie.
- Anpassung an den Klimawandel
Wie eine kürzlich veröffentlichte Studie des Deutschen Wetterdienstes (DWD) zeigt, ist der Klimawandel in München schon jetzt deutlich spürbar. So nehmen warme Sommertage seit Beginn der DWD-Messungen in München (1955) zu und die Durchschnittstemperatur stieg um 0,31°C pro Dekade. Dieser Trend wird weiter anhalten und der durch stark verdichtete Bebauung entstandene Wärmeinseleffekt wird laut Studie durch den fortschreitenden Klimawandel zu einer starken
Hitzebelastung im Stadtgebiet führen (siehe Mühlbacher, G., et al. 2020). Vor allem alte Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen werden unter der starken Hitzebelastung leiden. Um dem Wärmeinseleffekt und damit einer Überhitzung der Stadt an besonders heißen Tagen entgegenzuwirken, ist es auch im Sinne der langfristigen Anpassung an den Klimawandel unter anderem notwendig, sogenannte Kaltluft- oder Durchlüftungsschneisen von Bebauung frei zu halten.
Das dem BN vorliegende Klimagutachten stellt eine Beeinträchtigung des Kaltluftvolumenstromes durch die geplante Bebauung fest. Trotz des vorgeschlagenen Frischluftkorridors werden laut Gutachten Beeinträchtigungen bleiben. Das Gutachten resümiert zudem im Fazit: „Die Beeinflussung des nächtlichen Kaltluftströmungsfeldes bei austauscharmen sommerlichen Hochdruckwetterlagen führt in allen Planszenarien zu einer Abschwächung der Kaltluftlieferung vorwiegend im Nahbereich südöstlich des Plangebietes.“ (Klima- Gutachten, S.43). Im Weiteren wird diese kritische Aussage dadurch abgeschwächt, dass im südöstlichen Nahbereich keine Wohngebiete lägen und die Verringerung der Kaltluftzufuhr deshalb noch akzeptabel sei – Kompensationsmaßnahmen vorausgesetzt. Dadurch umschifft das Gutachten den offensichtlichen Schluss, dass die Bebauung einen weiteren Schritt hin zur Verstärkung des städtischen Wärmeinseleffekts bedeutet.
Hinzukommt, dass das noch unversiegelte und zahlreich mit Bäumen bestandene Planungsgebiet während des Tages durch Beschattung und Verdunstung zusätzlich für Abkühlung sorgt. Dieser Umstand wurde in dem Klimagutachten nicht berücksichtigt, ist allerdings für die Anpassung an den Klimawandel von essentieller Bedeutung.
So benötigen wir sogar noch mehr als die derzeit im Stadtgebiet vorhandenen Grünflächen, um dem zunehmenden Wärmeinseleffekt begegnen zu können. Dies zeigt eine Studie aus Manchester, die anhand von Modellierungen herausfand, dass ein Verlust von 10% an Grünflächen in dicht bebauten Bereichen, den bereits durch den Klimawandel angetriebenen Anstieg der innerstädtischen Temperaturen, zusätzlich verstärken wird. Eine Zunahme der Grünflächen um 10% hingegen, konnte die Oberflächentemperatur in der Studie wesentlich abmildern.
Die aktuelle Planung widerspricht deshalb deutlich dem ausgerufenen Klimanotstand und den Beschlüssen im Koalitionsvertrag. In letzterem wurde von der Stadtratsfraktion Die Grünen –Rosa Liste und der Fraktionsgemeinschaft SPD/Volt die Freihaltung und sogar die Erweiterung von Kaltluftschneisen festgesetzt.
- Baumbestand
Von den ca. 960 Bäumen wurden 25% als erhaltenswert oder sehr erhaltenswert eingestuft. Davon können, laut Aussage des Planungsreferats, wiederum nur 58% wirklich erhalten bleiben. Es verbleiben also ca. 140 Bäume, die einen gewissen Schutz genießen. So könnten potenziell bis zu 820 Bäume verloren gehen, und zusammen mit ihnen, ihre ökologische und klimatische Funktionalität. Auch dieser Verlust muss im stadtweiten Zusammenhang betrachtet werden. Wie Daten, die der BN zusammengestellt hat, belegen, verbucht die Stadt München einen jährlichen Nettoverlust von 2000 Bäumen (insgesamt ca. 20000 innerhalb der letzten 10 Jahre). In dieser Bilanz sind ausschließlich Bäume aufgeführt, die unter die Baumschutzverordnung fallen. Dementsprechend handelt es sich um Bäume, die aufgrund ihres Alters einen entscheidenden Beitrag zum Klimaschutz geleistet haben. Das heißt aber auch, dass der Verlust an jüngeren Bäumen in dieser Bilanz gar nicht auftaucht.
Neben der CO2-Speicherung und der Produktion von Sauerstoff vermögen Bäume auch Schadstoffe aus der Luft zu filtern. Des Weiteren tragen Bäume wesentlich zur Kühlung und Beschattung der Umgebung bei. Wie bereits unter Punkt 2 erwähnt ist diese Eigenschaft vor dem Hintergrund des sich verstärkenden Wärmeinseleffekts essentiell für die Anpassung an den Klimawandel. Dabei leisten ältere, etablierte Bäume einen höheren Beitrag für die Erfüllung der genannten Funktionen als jüngere, neu gepflanzte Bäume.
Erst viele Jahrzehnte später würden die nachgepflanzten Bäume in der Lage sein, den Verlust an alten Bäumen ökologisch und klimatisch auszugleichen. Ein derart massiver Baumverlust ist deshalb inakzeptabel.
- Grundsätzliche Anmerkungen zum Verfahren
In den von der Stadt München zur Verfügung gestellten Verfahrensunterlagen fehlen unseres Erachtens folgende Gutachten und Informationen:
- Ein qualifizierter Umweltbericht und eine FFH-Verträglichkeitsprüfung für die FFH-Anhangsarten (Bufotes viridis, Lacerta agilis, Eptesicus serotinus, Myotis mystacinus und Myotis myotis).
- Eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung.
- Beim Baumbestandsplan fehlt eine nachvollziehbare Begründung für die Einwertung der Bäume (Kategorien: bedingt erhaltenswert, erhaltenswert, sehr erhaltenswert).
- In den vorgelegten Unterlagen finden sich keine Angaben zum Lärmschutz. Die nötige Lärmschutzwand ist nicht eingezeichnet.
- Die Bedeutung des Eggartens als Kreuzungspunkt zweier überragend wichtiger Biotopverbundachsen (West-Ost: NSG Allacher Heide über Bahnbiotope bis zur Isar; Nord-Süd: Seenlandschaft im Norden bis zum Olympiapark) wird nicht erwähnt. Hier verursacht die Planung eine doppelte Zerschneidung.
- Es findet sich keine Angabe, wie der Eingriff kompensiert werden soll.
- Beim vorgelegten Klimagutachten sind die Namen der Bearbeiter*innen z.T. geschwärzt, was eine Beurteilung der Qualität erschwert.
- Aus der vorgelegten Planskizze lassen sich weder Maßstäbe noch Gebäudehöhen ersehen. Sie verfügt daher über einen äußerst geringen Informationsgehalt.
Im Verfahrensablauf selbst kritisieren wir folgende Punkte:
- Auch wenn es sich erst um die frühzeitige Bürgerbeteiligung handelt, sind die zur Verfügung gestellten Unterlagen für eine fachliche Stellungnahme unzureichend. Die Übermittlung einer 10 x 8 cm großen, idealisierten, maßstabslosen Illustration als Plangrundlage erschwert die naturschutzfachliche Bewertung durch die Umweltverbände.
- Trotz der erheblichen Wirkungen der Planung auf die Umwelt werden keine Varianten vorgestellt. Einzig der Siegerentwurf des städtebaulichen Wettbewerbs wird als Plangrundlage vorgelegt.
- Bei einer Planung in einem ökologisch hochwertigen Gebiet sollte zumindest ein anerkannter Umwelt- und / oder Naturschutzexperte im Preisgericht vertreten sein. Diese Forderung wurde von Oberbürgermeister Reiter bereits am 23.11.2016 in einer Gesprächsrunde mit verschiedenen Naturschutzverbänden befürwortet. Es ist deshalb unverständlich, warum beim Preisgericht für ein ökologisch so sensibles Gebiet folgende Zusammenstellung zustande kam: 11 Architekt*innen, 2 Stadtplaner*innen, 3 Vertreter der Immobilienwirtschaft, 1 Fachmann für Bauklimatik und
Haustechnik und 5 Vertreter*innen der Politik. Niemand im Preisgericht war ein ausgewiesener Umwelt- und / oder Naturschutzexperte. Ein solches Preisgericht legt zwangsläufig den Fokus auf den architektonischen Wert einer Planung; ökologische Fakten können so nicht angemessen berücksichtigt werden. Die Zusammensetzung des Preisgerichts beim städtebaulichen Wettbewerb, der als Grundlage für die Planung diente, lässt die mangelnde Berücksichtigung von Umweltaspekten beim Verfahren erkennen.
- Die Planung ist wieder eine Parallelaufstellung von Bebauungs- und Flächennutzungsplan (FNP). Das Baugesetzbuch sieht eigentlich einen FNP vor, der einen größeren Raumumgriff betrachtet. Aus diesem FNP ist dann der Bebauungsplan zu entwickeln. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung lässt seit vielen Jahren diese großräumige Betrachtungsweise außer Acht und führt ausschließlich Flächennutzungs- und Bebauungsplanverfahren in sogenannten Parallelverfahren durch. Bei der Dynamik der Münchner Raumentwicklung ist diese kleinräumige Betrachtungsweise fehleranfällig und im vorliegenden Fall nicht ausreichend. Die Planungsfläche ist zentraler Bestandteil zweier überragend wichtiger Biotopverbundachsen des Münchner Stadtgebietes. Diese Tatsache ignoriert der vorliegende Entwurf völlig.
- Den Umweltverbänden wurden die Gutachten erst wenige Tage vor dem Abgabeschluss für Stellungnahmen übermittelt; dies erschwert unserem Verband, sich fachlich detailliert dazu zu äußern.
Zusammenfassung und Forderungen
Eine Bebauung des Eggartens würde sowohl ein wichtiges Zentrum des Biotopverbunds als auch den Lebensraum vieler Münchner Wildtierarten zerstören. Dies widerspricht massiv den Zielen der Biodiversitätsstrategie. Des Weiteren würde ein Gebiet der Kaltluftentstehung und mit sehr hoher bioklimatischer Bedeutung zerstört. Trotz geplantem Frischluftkorridor würde der Kaltluftvolumenstrom beeinträchtigt. Dies wiederum widerspricht den Festsetzungen im geltenden Koalitionsvertrag und dem ausgerufenen Klimanotstand. Des Weiteren müsste alter Baumbestand entfernt werden. Dieser kann ökologisch und klimatisch von nachgepflanzten Bäumen nicht ausgeglichen werden. Wichtige Flächen für die Naherholung würden verkleinert und unter noch mehr Anwohner*innen aufgeteilt. Dadurch wird sich der Nutzungsdruck auf die vorhandenen und verbliebenen Grünflächen weiter erhöhen. Die Bebauung muss zudem im Zusammenhang mit weiteren stadtweiten Verlusten an Freiflächen und Baumbeständen gesehen werden.
Schlussendlich haben die Münchner*innen ein Recht auf Artenvielfalt, ein lebenswertes und gesundes Stadtklima und wirksamen Klimaschutz. Eine Bebauung der ökologisch und klimatisch wertvollen Eggarten-Siedlung widerspricht diesem Recht.
Aus den genannten Gründen lehnt der BN jegliche Bebauung des Planungsgebietes entschieden ab und fordert einen sofortigen Planungsstopp. Wir fordern zudem den Stadtrat auf, den Klimanotstand ernst zu nehmen, und sowohl die Biodiversitätsstrategie als auch die Versprechen des Koalitionsvertrags umzusetzen. Das heißt, das Gebiet muss als Zentrum des Biotopverbunds und als Lebensraum in vollem Umfang erhalten bleiben und aufgewertet werden. Im Hinblick auf den Klimawandel und den sich verstärkenden Wärmeinseleffekt muss die Kaltluftleitbahn in der jetzigen Stärke und in ihrer gesamten Breite ohne weitere Bebauung erhalten bleiben.
Abschließend fordert der BN die Landeshauptstadt auf, zu unseren Kritikpunkten am Verfahren Stellung zu nehmen.
Wir hoffen, dass Sie sich ernsthaft mit unseren Einwendungen und Vorschlägen auseinandersetzen und stehen Ihnen für Nachfragen gerne zur Verfügung. Wir bitten Sie, uns einen Protokollauszug des Beschlussbuches über die Behandlung unserer Stellungnahme zukommen zu lassen.