Strenge Vorgaben
Um den Denkmalschutz in den 18 Dorfkernen der Stadt langfristig zu erhalten, gelten klare Leitlinien für die Sanierung oder den Neubau von Gebäuden. Die strengsten Vorgaben sind bei als Baudenkmal eingestuften Gebäuden zu erfüllen: Sie sind „nach historischem Vorbild zu sanieren“, dies gilt außen wie innen. Häuser dagegen, die im Ensemblebereich liegen, aber selbst kein Denkmal sind, müssen lediglich die äußeren Bauteile der Erbauungszeit anpassen. Neubauten sollen sich in das Ensemble einfügen. Auch wenn Details dabei variieren, einige Faktoren gelten immer: Fassaden sind grundsätzlich in hellen Farbtönen zu gestalten. Dächer werden in naturroten Biberschwanzziegeln oder Holzschindeln gedeckt, Türen, Fenster und Fensterläden sollten aus Holz sein. Auch Regelungen für Gartenzäune und Vorgärten gibt es. Moderne Fotovoltaikanlagen sind zwar zulässig, aber nur, wenn sie von der Straße aus nicht sichtbar sind. Die Stadt bezuschusst entsprechende Anstrengungen von Bauherren – unter der Bedingung, dass die Vorhaben mit den Denkmalschutzbehörden abgestimmt worden sind. SZ
SZ von Jürgen Wolfram
Foto: ehem. Obststreuwiese beim Derzbachhof, Forstenried