Zu Frage1:
Die Vollversammlung des Stadtrats hat für das so genannte PaketPost-Areal am 23.10.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 2147 (Sitzungsvorlagen-Nr. 14-20/ V 16248) auf Basis des 2019 vom Büro Herzog & de Meuron Architekten, Basel mit Vogt Landschaftsarchitekten, Zürich erarbeiteten Masterplans beschlossen.
Tragende Idee des Masterplans ist die Interpretation der denkmalgeschützten Paketposthalle als überdachte und öffentlich zugängliche Freifläche. Die Neubauten rahmen die Halle an drei Seiten mit einer dichten Blockstruktur ein. Im Masterplan wird vorgeschlagen, die Halle und das gesamte Areal durch zwei Hochhäuser zu markieren.
Als Vorgabe für die weitere Planung der Hochpunkte wurde im Aufstellungsbeschluss festgelegt, dass die in der Masterplanung vorgeschlagenen Hochpunkte im weiteren Verfahren hinsichtlich ihrer Höhenentwicklung und stadträumlichen Wirkung zu prüfen sind. Die Wirkung der beiden Hochhaustürme auf die Altstadtsilhouette und das Ensemble der Schlossanlagen Nymphenburg wird derzeit unter Berücksichtigung der Sichtachsen in einer vertieften Stadtbildverträglichkeitsuntersuchung ermittelt, sowie mit der in Fortschreibung befindlichen Hochhausstudie abgeglichen. Die Ergebnisse werden auch in der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch thematisiert werden, die zum Jahresende 2021 geplant ist.
Zudem hat die Vollversammlung des Münchner Stadtrats am 27.01.2021 beschlossen, ein Bürgergutachten zu den Planungen für das PaketPost-Areal durchzuführen. Dabei können repräsentativ ausgewählte Bürgerinnen und Bürger ihre Vorstellungen diskutieren und in die weiteren Überlegungen einspeisen. Das neue Quartier soll mit einer möglichst breiten Beteiligung der Münchnerinnen und Münchner entwickelt werden.
Die Höhe der geplanten Hochpunkte im PaketPost-Areal ist somit noch nicht abschließend festgelegt, sondern wird vielmehr im weiteren Verfahren umfassend geprüft. Erst dann ist eine abschließende Beurteilung der Höhenentwicklung möglich.
Zu Frage 2:
München Transparent ist kein offizielles Angebot der Landeshauptstadt München, sondern wird von einer Reihe von ehrenamtlichen Privatpersonen organisiert, die bestimmte Metadaten des öffentlichen städtischen Ratsinformationssystems (RIS) anbieten und aufarbeiten.
Aus städtischer Sicht kann ich Ihnen jedoch mitteilen, dass im offiziellen Ratsinformationssystems der Stadt alle Tagesordnungen der Stadtratssitzungen sowie die dazu gehörenden öffentlichen Beschlussvorlagen zu finden sind und zwar in der Regel bereits ein paar Tage vor der eigentlichen Stadtratssitzung. Bis zu diesem Zeitpunkt handelt es sich jedoch um reine Beschlussvorlagen.
Sobald der Stadtrat in der entsprechenden Sitzung eine Entscheidung getroffen hat, wird der eigentliche Beschluss eingestellt.
Zu Frage 3:
Die Bearbeitung und Beantwortung einer Stadtratsanfrage ist eine Angelegenheit der sog. laufenden Verwaltung. Dafür hat die Verwaltung laut Geschäftsordnung des Stadtrats grundsätzlich 6 Wochen Zeit.
Dies mag auf den ersten Blick ein langer Zeitraum sein, jedoch muss berücksichtigt werden, dass ein Großteil der Anfragen sehr umfangreich und detailliert sind und von der Verwaltung mit hoher Qualität beantwortet werden.
Gleiches gilt für Stadtratsanträge, für die eine Bearbeitungsdauer von 6 Monaten vom Stadtrat in seiner Geschäftsordnung festgelegt wurde. Im übrigen möchte ich nur kurz erwähnen, dass die Zahl der gestellten Anträge seit 2017 um mehr als 60 % gestiegen ist.