Antwortschreiben des Referats für Stadtplanung und Bauordnung vom 8. Dezember 2020:
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu den im Antrag des Bezirksausschusses des 6. Stadtbezirks Sendling Nr. 20-26 / B 01144,vom 02.11.2020 gestellten Fragen, teilen wir Folgendes mit:
Vertreter des Erzbischöflichen Ordinariats haben ihre Bauwünsche bereits am 13.01.2006 und 20.08.2010 im Rahmen einer mündlichen Bauberatung abgefragt. Zur Abklärung der Belange hinsichtlich Planungsrecht, Denkmalschutz, Baumschutz und Abstandsflächen wurde den Anfragenden in der Bauberatung ein Vorbescheid empfohlen. Eine solche Empfehlung kann in solchen Fällen ausgesprochen werden, wenn eine qualifizierte Baurechtsauskunft außerhalb eines formellen Verfahrens nicht möglich ist. Es waren bereits im Jahr 2011 zwei Anträge auf Vorbescheid eingereicht, welche allerdings vom Antragsteller zurückgezogen worden sind.
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA IV – Lokalbaukommission ist nicht proaktiv auf den Grundstückseigentümer zugegangen. Ein solches Vorgehen entspräche auch nicht dem üblichen Verwaltungshandeln.
Seite 2Aktuell ist kein formeller Antrag anhängig. Der zuletzt eingereichte Antrag auf Vorbescheid vom 17.12.2019 wurde mit Schreiben vom 27.10.2020 zurückgezogen.
Es ist erfreulich, dass das erzbischöfliche Ordinariat den Den Vorbescheidsantrag zurückgezogen hat. Es sollte aber vorsorglich geklärt werden, ob der Pfarrgarten als Gartendenkmal in der Denkmalliste geführt wird. Insoweit sollte Kontakt mit der unteren Denkmalschutzbehörde im Planungsreferat oder auch mit dem Heimatpfleger der Landeshauptstadt München aufgenommen werden.