Wie in der heutigen (13. August 2020) Ausgabe der Abendzeitung zu lesen ist, hat der Investor Andreas S., bei der Stadt München einen Antrag auf Vorbescheid für den Bau eines 2-stöckiges Wohnhauses in der Oberen Grasstraße 1 gestellt.
Derzeit wird im Ausland ermittelt, da sich Andreas S. wohl dort aufhält. Er sagt, von dem illegalen Abriß nichts gewusst zu haben, die Ermittlungen dauern noch an. Die Stadt hatte gefordert, daß das Haus wieder so aufgebaut werden müsse, wie es war, doch der Investor hatte erfgolgreich beim Verwaltungsgericht geklagt und Recht bekommen – Grund dafür ein Formfehler der Stadt München.
Wir wollen hoffen, daß sich unser Oberbürgemeister Dieter Reiter an seine Äusserung vom Jahr 2019 halten wird:
„Ich werde alles in meiner Macht stehende dazu beitragen, dass dieser besonders drastische Fall von Missbrauch nicht zum Erfolg führt!“