München: Stadträte fordern – Uhrmacherhäusl in altem Umfang wiederaufbauen

Die Stadt setzt sich mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln dafür ein, dass das „Uhrmacherhäusl“ in der Oberen Grasstraße 1 in gleicher Kubatur, Ausführung und Dimension wiederaufgebautwird.

Begründung:
Der Abriss des Handwerkerhäusls, das unter Denkmalschutz stand, war ein illegaler Akt!
Bis heute halten die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München I an, der Fall ist somit noch offen. Auch in dem zweiten Verfahren, in dem die Stadt Widerspruch gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München zugunsten vonAndreas S eingelegt hat, dauert noch an.

Jetzt hat der Eigentümer bei der Lokalbaukommission einen Antrag auf Bauvorbescheid für das Grundstück gestellt für einen größeren Neubau mit 2 Geschossen. Damit wäre ein Wiederaufbau des alten Uhrmacherhäusls Makulatur.

Die Reste der Giebelwände unterliegen immer noch dem Denkmalschutz., außerdem ist der Ensembleschutz der Feldmüllersiedlung zu beachten. Es kann nicht sein, dass ein Eigentümer ein denkmalgeschütztes Haus illegal abreißt und dann miteinem höheren Baurecht belohnt wird.

Wenn das in München Schule macht, werden Häuser die unter Denkmalschutz stehen, Objekte von rücksichtslosen Spekulanten und die Stadt hat das Nachsehen. Die städtebauliche Entwicklung Münchens leidet immer mehr unter skrupellosen Bauträgern, Kapitalanlegern und Investoren.

Der Antrag wurde am Donnerstag, den 13. August 2020 im Stadtrat von “Die Linke” gestellt.
– Wollen wir mal sehen, wie lange das Planungsreferat ( Prof. Dr (I) Elisabeth Merk) für die Beantwortung braucht!?

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