Die Stadt setzt sich mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln dafür ein, dass das „Uhrmacherhäusl“ in der Oberen Grasstraße 1 in gleicher Kubatur, Ausführung und Dimension wiederaufgebautwird.
Begründung:
Der Abriss des Handwerkerhäusls, das unter Denkmalschutz stand, war ein illegaler Akt!
Bis heute halten die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München I an, der Fall ist …