München: Pasinger Blutbuche retten

Am 4. Februar 2020 wurde von den Stadtrats-Mitgliedern Sonja Haider, Tobias Ruff und Johann Sauerer (ÖDP) der Antrag gestellt, die Blutbuche in Pasig zu retten.

Antrag wie folgt:
Der Stadtrat soll beschließen, dass die Stadtverwaltung beauftragt wird, die Fällgenehmigung der 300 Jahre alten Buche in der Pfeivestlstraße 2 erneut zu überprüfen und alle rechtlichen Mittel auszuschöpfen, um diesen wertvollen Baum zu erhalten. Zusammen mit dem Bauherrn sind Alternativen zur Baumfällung zu erarbeiten.

Über 5 Monate später kommt die Antwort aus dem Planungsreferat für Stadtplanung und Bauordnung:
Antwort Stadtbaurätin Professorin Elisabeth Merk

Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung teilt Ihnen daher zu Ihrem Antrag vom 4.2.2020 Folgendes mit:

Der Baum befand sich im Privateigentum auf einem Grundstück mit bestehendem Baurecht. Das geplante Bauvorhaben ist nach § 30 Abs. 3 i.V.m. § 34 BauGB zulässig. Das Vorhaben fügt sich in den durch die nähere Umgebung gezogenen Rahmen ein. In der näheren Umgebung sind zahlreiche Bauvorhaben, die den Maßstab für die Bebauung vorgeben. In einem solchen Fall besteht Anspruch auf Erteilung der Baugenehmigung und damit auch Anspruch auf die Fällerlaubnis.
In diesem Zusammenhang wurde seitens der Unteren Naturschutzbehörde auch überprüft, ob die Rotbuche die Voraussetzungen für ein Naturdenkmal erfüllt. Im Ergebnis musste dies jedoch verneint werden, ebenso wie die Annahme, dass auf dem Grundstück mit dem Vorkommen streng geschützter Fledermäuse zu rechnen sei.

Auch das Referat für Stadtplanung und Bauordnung bedauert die Fällung eines so großen und wertvollen Baumes. Es achtet auch generell bei Bauvorhaben auf die naturschutzrechtlichen Belange, insbesondere auf besonders schützenswerte Bäume und versucht, im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten entsprechend auf die Bauherren einzuwirken.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. (

Foto: Wikipededia (Beispielfoto Blutbuche)

Ein Kommentar

  1. So lange die Untere Naturschutzbehörde kleingibt und Bäume nicht als genauso wertvoll wie Bauvorhaben beachtet werden, gibt’s keine Chance! Neue Gesetze müssen her, die der Klimaschutz als vorrangig stellen. Und jeder größere Baum ist ein Klimaschützer.

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