München: Millionen-Zuschuss von der Stadt für Schießstätte gefordert

Der „Jagd- und Sportschützenverein Hubertus hat bei der Stadt München einen Zuschussantrag über 2,03 Millionen sowie um ein zinsloses Darlehen über nahezu 700.000 € gestellt

Es handelt es sich bei diesem an die Stadt München gerichteten Fördergesuch nicht um eine Förderung von Breitensport!!
Wer lange genug in dem von der Schießanlage betroffenen Stadtteil wohnt und die örtlichen Verhältnisse aus erster Hand kennt, weiß, dass dort am Rande des Forstenrieder Parks, ein beliebtes, sehr frequentiertes Naherholungsgebiet der Münchner Stadtteile Forstenried, Fürstenried und Solln liegt.
In dieser Schießstätte wird vorwiegend mit großkalibrigen Jagdwaffen geschossen. Nur so ist das Erschrecken von dem beißenden Schussknall zu erklären. Während der Schießzeiten können die Gärten der umliegenden Wohnhäuser nicht genutzt werden, die Fenster sind geschlossen zu halten und ein Besuch der an die Schießstätte angrenzenden Gaststätte ist bei Betrieb des Schießstandes wie auch ein Aufenthalt im Park eher abzuraten.
…Außerdem prüft die Stadt München in unmittelbarer Nähe zur Schießanlage einen neuen Schulstandort am Ende der Forstenrieder Allee. (Dazu auch ein Artikel in der Süddeutschen Zeitung vom 25. Mai 2020, Ruf nach finanzieller Schützenhilfe)

Dazu hat die Bürgerinitiative „Forstenrieder Park ohne Schießstätte“ einen Leserbrief verfasst:

Der SZ sind die Forstenrieder Bürger zu großem Dank verpflichtet, wird doch mit dem längeren Artikel in der Ausgabe vom 25.05.2020 informiert, dass nun-mehr nach längerem Verfahren der „Jagd- und Sportschützenverein Hubertus“ bei der Stadt München einen Zuschussantrag über 2,03 Millionen sowie um ein zinsloses Darlehen über nahezu 700.000 € gestellt hat (vgl. dazu auch SZ vom 29.08.2019, Warten auf den Startschuss).
Das dort am Rande des Forstenrieder Parks geplante „Umbau- und Modernisierungsprojekt“ stellt sich laut Bericht als eine durchaus gigantische Baumaßnahme dar, dessen Gesamtvolumen in der Planung mit 7,5 Millionen € angegeben wird. Im gleichen Artikel wird von einer „Großinstandsetzung“ gesprochen.
Alte Schießanlagen sollen ertüchtigt, zum Teil abgebrochen und durch Neubauten ersetzt werden. Der Mitgliederstand des Jagd- und Schützenvereins Hubertus wird mit 410 Mitglieder angegeben, wobei lediglich etwas mehr als die Hälfte der Mitglieder in München wohnen. Es wird weiter davon berichtet, dass die Förderrichtlinien der Stadt München (extra ?) für die Förderfähigkeit dieser Baumaßnahme geändert wurden, dazu hätte der Münchner Bürger gerne Näheres in dem Bericht erfahren.
Wer lange genug in dem von der Schießanlage betroffenen Stadtteil wohnt und die örtlichen Verhältnisse aus erster Hand kennt, weiß, dass dort am Rande des Forstenrieder Parks, ein beliebtes, sehr frequentiertes Naherholungsgebiet der Münchner Stadtteile Forstenried, Fürstenried und Solln liegt. In dieser Schießstätte wird vorwiegend mit großkalibrigen Jagdwaffen geschossen. Nur so ist das Erschrecken von dem beißenden Schussknall zu erklären. Während der Schießzeiten können die Gärten der umliegenden Wohnhäuser nicht genutzt werden, die Fenster sind geschlossen zu halten, und ein Besuch der an die Schießstätte angrenzenden Gaststätte ist bei Betrieb des Schießstandes wie auch ein Aufenthalt im Park eher abzuraten.
Für die Baumaßnahme der Schießanlage ergibt sich wohl daher der enorme „Umbau- und Modernierungsumfang bis hin zur Notwendigkeit von Abriss alter Anlagen und der Neuerrichtung von „Mehrzweck- und Kurzwaffen“-Schießbahnen samt „Schießkino“.

Deshalb handelt es sich bei diesem an die Stadt München gerichteten Fördergesuch des Jagd- und Sportschützenvereins Hubertus nicht um eine Förderung von Breitensport, für welches das Münchner Sportstätten-Förderprogramm zuständig wäre. Die Passion der Jagdausübung wird von der hierfür kostspieligen Ausrüstung sowie notwendiger Pachtgebühren nur einem kleinen Be-völkerungsteil möglich sein. Die Jagd ist in Bayern im Bayerischen Jagdgesetz geregelt. Nach dessen Vorgaben (Art. 2) ordnet und beaufsichtigt der Staat das gesamte Jagdwesen.
Die Ausübung der Jagd, die dafür notwendige Ausbildung wie auch dafür nachzuweisende Schießbefähigung (Erfordernis einer regelmässigen Schießtrainings) ist dem hoheitlichem Aufgabenbereich staatlicher Behörden zuzurechnen. In diesem Bayer. Jagdgesetz ist ferner zu lesen, dass das Jagdwesen aus dem Aufkommen der Jagdabgabe gefördert wird.

Aus diesem Grunde ist nicht nachvollziehbar, weshalb in diesem Förder-verfahren den Löwenanteil die Stadt München bzw. dessen Sportstätten-Förderprogramm übernehmen solle. Ebenso spielt in diesen schwierigen Zeiten von Corona mit Wegbrechen großer städtischer Steuereinnahmen, Sparprogrammen die Ausgabenbegrenzung eine große Rolle. Für die Kosten der Ertüchtigung der Schießstätte des Jagd- und Sportschützen-vereins Hubertus ist deshalb in erster Linie das Land Bayern zuständig. Die der Schießstätte angrenzenden Stadtteile, insbesonders die unmittelbar betroffene Wohnbevölkerung hat vorrangig Anspruch auf die längst zugesagten überfälligen Lärmschutzmaßnahmen, rechtlich einwandfreien Emissionsschutz von abziehenden Pulverrauchgasen und Bleistaub wie auch verbindliche Zusage der strikt begrenzten Schußzeiten.
Was die Forstenrieder nicht wollen, ist Schießtourismus, Aufweichung der begrenzten Schießzeiten und vor allem keine kommerzielle Nutzung der Schießanlage. Nicht unerwähnt bleiben soll die wirtschaftliche Lage des Jagd- und Sportschützenvereins Hubertus.
Der durchaus vermögende Verein (gemeinnützig ?) ist Verpächter einer beliebten Großgaststätte am Rande eines großen Naherholungsgebietes. Wie das insgesamt alles zusammen gehen soll, ist auch unter dem Aspekt der Überlegungen der Stadt München zu sehen, die in unmittelbarer Nähe zur Schießanlage einen neuen Schulstandort am Ende der Forstenrieder Allee prüft.
Elfriede Messmer, München
Günter Fieger-v. Kritter, München

Foto: Google-Maps, Forstenrieder Park mit Sportschützenanlage

Ein Kommentar

  1. aus einem Stadtratsantrag in der Rathausumschau vom 7.8.2020 (links s.u.) :
    „Antragan das Revisionsamt
    Überprüfung derSportförderung desVerein Hubertus für Jagd-und Sportsschießen
    Das Revisionsamt soll prüfen, ob die Sportförderung für den Verein genehmigt werden muss.
    Begründung: In der Vollversammlung am 20.07.2020wurde die Sportförderung mit der Begründunggenehmigt, dass alle rechtlichen Vorgaben der Sportförderung gegeben sind und somit der Stadtrat dazu verpflichtet ist die Förderung im vollen Umfang zu genehmigen. Die Sportförderung bedeutet eine finanzielle Belastung in Corona Zeiten und sollte sorgfältig geprüft werden.In den Sportförderrichtlinien definiert, dass eine Förderung „bis zu 30%“ vorgeschrieben ist, d.h. auch eine Förderung von 0-29% ist möglich.Wir bitten aufgrund der angespannten Haushaltslage und aufgrund der folgenden aufgeführten Punkteum Prüfung der Bewilligung …“
    https://ru.muenchen.de/2020/149
    Anträge und Anfragen aus dem Stadtrat – Überprüfung der Sportförderung des Verein Hubertus für Jagdund Sportschießen

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