Ein Antrag der CSU im Stadtrat vom 29.11.2019
Der Oberbürgermeister wird aufgefordertzu prüfen, wie die ehemalige „Gastwirtschaft Waldschlösschen“ an der Würmtalstr./Ecke Fürstenrieder Straße als ein markantes historisches Haus erhalten werden kann.
Begründung:
Heute befindet sich ein italienisches Restaurant in den früheren Gasträumen und ein sehr beliebter Traditionsbiergarten. Fünf wundervolle alte Kastanien zieren den Biergarten.
Dem Benehmen nach wurde bereits vom Eigentümer eine Bauvoranfrage gestellt.
Das 1903 gebaute und unter Denkmalschutz stehende Gebäude soll abgerissen werden und die 5 alten imposanten Kastanien gefällt werden. Die ehemalige „Gastwirtschaft Waldschlösschen“ wird auf S. 46 des von der Landeshauptstadt München herausgegebenen „KulturGeschichtsPfad“ Hadern als ein denkmalgeschütztes Haus bezeichnet, das vom berühmten Münchner Architekten Fritz Sedlmair errichtet wurde.
Dazu antwortete Frau Prof. Dr (I) Elisabeth Merk am 24. April 2020 folgendes:
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnungteilt Ihnen daher zu Ihrem Antrag vom 29.11.2019 Folgendes mit:
Durch einen Investor wurde im September 2019 ein Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit TG gestellt. Das beantragte Vorhaben beurteilt sich hinsichtlich Art und Maß der Nutzung nach § 34 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB). Der Flächennutzungsplan stellt für die maßgebliche Fläche „Mischgebiet“ dar, was auch der tatsächlichen Situation entspricht. Hinsichtlich der Art der Nutzung fügt sich das beantragte Vorhaben in die Umgebung ein, so dass diese Frage im Vorbescheid positiv zu beantworten war. Die Fragen zum Maß der Nutzung wurden aufgrund der Dimensionierung, insbesondere der Höhenentwicklung negativ beantwortet. Zu den beantragten 5 Baumfällungen konnten aufgrund der unzureichenden Plandarstellungen keine Aussagen getroffen werden, so dass bisher keine Fällerlaubnis in Aussicht gestellt worden ist. Der Investor hat gegen den somit überwiegend negativen Bescheid eine Klage eingereicht. Insofern bleibt zur endgültigen Entscheidung das Gerichtsverfahren abzuwarten.
Zur Denkmaleigenschaft hat das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege das Bestandsgebäude überprüft und kam zu dem Ergebnis, dass es sich um kein Baudenkmal handelt und wegen der Qualität des Gebäudes auch kein Eintrag in die Denkmalliste erfolgen wird.
Dazu gibts noch einen Artikel im Hallo München vom 16. Januar 2020 (hier lesen)