München: Wird der illegale Abriss des Uhrmacherhäusls noch mit städtischen Aufträgen belohnt?

Wird der illegale Abriss des Uhrmacherhäusls noch mit städtischen Aufträgen belohnt?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Sabine Bär und Manuel Pretzl (CSU-Fraktion) vom 28.1.2020

Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr.(I) Elisabeth Merk:

Mit Schreiben vom 28.1.2020 haben Sie gemäß § 68 GeschO folgende Anfrage an Herrn Oberbürgermeister gestellt, die vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung wie folgt beantwortet wird. Die nicht fristgemäße Beantwortung der Anfrage bitten wir zu entschuldigen.

In Ihrer Anfrage führen Sie aus, dass „am 28.1.2020 mehrere Münchner Tageszeitungen berichteten, dass an den Unternehmer, welcher illegal das Uhrmacherhäusl in Giesing abreißen ließ, seitens der GEWOFAG ein großer Auftrag vergeben wurde. Dieser soll angeblich bereits wieder gekündigt sein.

Daraus ergeben sich folgende Fragen:

Frage 1:
Wie konnte es dazu kommen, dass an den Unternehmer überhaupt ein solcher Auftrag vergeben werden konnte, nachdem der Abriss und die Umstände bereits stadtbekannt waren?

Antwort:
Die GEWOFAG führt aus, dass die Vergabe von Rohrreinigungsdienstleistungen in einem europaweiten offenen Ausschreibungsverfahren, unterteilt in 5 Lose, durchgeführt wurde. An einem solchen offenen Verfahren kann sich jedes in Europa ansässige Unternehmen beteiligen, die Ausschreibungsunterlagen sind elektronisch abrufbar. Der Zuschlag erfolgte nach den Ausschreibungsbedingungen je Los an das wirtschaftlichste Angebot. Dieses hatte in allen Losen die in Rede stehende Firma erbracht. Zum Zeitpunkt der Bezuschlagung war der GEWOFAG nicht bekannt, dass der geschäftsführende Gesellschafter dieser Firma gleichzeitig der Eigentümer des Uhrmacherhäusls ist.

Frage 2:
Gab es die Aussage, man werde alles unternehmen, um diesen Spekulanten das Handwerk zu legen?

Antwort:
Nach Kenntnis des Referates für Stadtplanung und Bauordnung wurden derartige Aussagen in Presseartikeln veröffentlicht.

Frage 3:
Welche internen Maßnahmen wurden nach dem Abriss des Uhrmacherhäusls im Planungsreferat ergriffen im Hinblick auf die Zuverlässigkeit des Unternehmers, das ja auch Betreuungsreferat der GEWOFAG ist?

Antwort:
Die Gerichts-/Bussgeldverfahren bezüglich des ungenehmigten Abbruchs des Uhrmacherhäusls sind noch nicht abgeschlossen. Nach deren Abschluss werden interne Maßnahmen entsprechend des Ausgangs der Verfahren in die Wege geleitet.

Frage 4:
Wie konnte der Vertrag jetzt angeblich gekündigt werden nachdem die Vergabe erfolgt war?

Antwort:
Die GEWOFAG führt aus, dass der Vertrag seitens der GEWOFAG außerordentlich und, hilfsweise, ordentlich gekündigt wurde. Die außerordentliche Kündigung stützt sich auf die Tatsache, dass die anbietende Firma wesentliche Angaben, insbesondere zur baurechtlichen Zuverlässigkeit des geschäftsführenden Gesellschafters, nicht gemacht hat. Diese Zuverlässigkeit ist jedoch unabdingbare Voraussetzung dafür, dass die GEWOFAG einen Auftragnehmer in ihren Gebäuden arbeiten lassen kann. Die hilfsweise erklärte ordentliche Kündigung bedarf keines Grundes.

Frage 5:
Entstehen gegenüber der GEWOFAG etwaige Schadensersatzansprüche durch die Kündigung und auf welche Summe belaufen sich diese Ansprüche?

Antwort:
Die GEWOFAG führt aus, dass eine detaillierte Bezifferung von Ansprüchen derzeit nicht vorliegt. Die GEWOFAG wird umgekehrt ihrerseits Ansprüche gegen den ehemaligen Vertragspartner erheben, da beispielsweise die notwendig werdende Wiederholung der Ausschreibung zusätzliche Kosten verursachen wird.

Frage 6:
Welche Folgen hat die Kündigung auf die vom Auftragsumfang umfassten Mieterinnen und Mieter?

Antwort:
Keine. Die GEWOFAG stellt die kontinuierliche Erbringung notwendiger Dienstleistungen in den Wohnungen ihrer Mieterschaft jederzeit sicher.

Rathausumschau vom 09. April 2020

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